„Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema Routerfreiheit und der Frage der Lage des Netzabschlusspunktes auseinandergesetzt und evaluiert, inwieweit es einer konkreten Regulierung durch Verordnung bedarf oder ob es andere Möglichkeiten gibt, hier für mehr Transparenz und besserer Berücksichtigung von Konsument:inneninteressen zu sorgen. Im Zuge dieser Arbeiten wurden umfangreiche Gespräche mit Telekom-Betreibern und Vertretern der Routerfreiheit geführt. Es wurde auch die Lage in anderen Ländern der EU qualitativ erhoben und die bei der RTR eingelangten Schlichtungsanträge und Anfragen von Nutzer:innen im Detail analysiert. Das hat einige Zeit in Anspruch genommen. Unser Fazit aus dem, was wir dabei feststellen konnten: Derzeit hat nur ein sehr geringer Teil österreichischer Endkund:innen wirklich Interesse daran, eigene Endgeräte zu kaufen und ans Netz anzuschließen. Der überaus größte Teil vertraut hier auf seinen Provider. Viel wichtiger ist es, ordentliches Kundenservice zu bekommen, wenn einmal etwas nicht funktionieren sollte“, informiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, und ergänzt, „daher sehen wird aktuell vorläufig keine Notwendigkeit, hier mittels einer Verordnung zusätzlich regulierend in einen grundsätzlich funktionierenden Markt einzugreifen. Wichtig ist aber auch, dass seitens der Betreiber die für die Verbraucher:innen notwendige Transparenz des Leistungsangebotes zu jeder Zeit vorhanden ist. Das werden wir uns laufend genau ansehen.“
Hintergrundinformation zu diesem Thema und der stattgefundenen Evaluierung sind auf der Website der RTR unter dem Link https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/konsumentenservice/information/informationen_fuer_konsumenten/Routerfreiheit_und_die_Lage_des_NAP.pdf veröffentlicht.
„Bridgemodus“ ermöglicht Verwendung eigener Geräte im Netz
Österreichische Anbieter bieten ihren Endkund:innen heute bereits vielfach eine größere Auswahl an Routern bzw. Modems an. Weiters können die Router der Betreiber in den Bridge-Modus versetzt werden, sodass Endkund:innen dahinter ihren eigenen Router verwenden können. „Damit besteht bei Festnetzinternetanschlüssen eine Wahlfreiheit bei Endgeräten und die Routerfreiheit ist in Österreich sichergestellt“, stellt Steinmaurer klar und kündigt aber an, „dennoch werden wir hier die Entwicklungen weiterhin genau beobachten und die Nutzung von Bridgemodus und privaten Endgeräten monitoren sowie die internationalen Entwicklungen berücksichtigen. Neue Entwicklungen werden von uns laufend in eine kritische Überprüfung unserer aktuellen Rechtsansicht einfließen.“
Hintergrundinformation zu der stattgefundenen Evaluierung
Zur Erhöhung der Transparenz stellt die RTR Informationen zu Einrichtung des Bridgemodus bei verschiedenen Internetserviceanbietern bereit (https://www.rtr.at/nap).
Über die RTR
Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikations-, Post- und Medienmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Telekom-Control-Kommission (TKK), die Post-Control-Kommission (PCK) sowie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.
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