Der Niederösterreichische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (NÖAAB) begrüßt das von ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec vorgestellte Leistungspaket unter dem Motto „Leistung muss sich lohnen“. „Im Rahmen des heute vorgestellten Leistungspakets werden die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in drei wesentlichen Bereichen entlastet und dabei Anreize und Begünstigungen gesetzt, damit Mehrarbeit und längeres Arbeiten attraktiviert werden. Höhere Zuschläge oder Beitragsbefreiung für das Arbeiten nach dem Regelpensionsalter bzw. die Ausweitung der steuerbegünstigten Überstunden sind eine Win-Win-Situation für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den Wirtschaftsstandort Niederösterreich“, so NÖAAB Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister.
Der NÖAAB sieht dieses „Leistungspaket" seine Forderungen für attraktivere Arbeitsbedingungen erfüllt. NÖAAB Landesgeschäftsführerin Katja Seitner: „Wir freuen uns, dass dieses 'Leistungspaket' dazu beitragen wird, die Lebensqualität der Menschen in Niederösterreich zu verbessern und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, damit Mehrarbeit und längeres Arbeiten sich lohnen. Denn klar ist, wer arbeiten geht, darf nicht der Dumme sein."
Im „Leistungspaket" wurden entscheidende Maßnahmen zur Förderung von Mehrarbeit und längeres Arbeiten vorgestellt. Dazu gehören die Erhöhung der Freibeträge für Überstunden und Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, die die Überstunden auf 120 Euro und die Zulagen auf 400 Euro anheben. Zusätzlich werden 8 steuerfreie Überstunden im Wert von 200 Euro für zwei Jahre gewährt. Im Bereich der Pensionen werden Beitragsbefreiungen für Personen, die ihre Pension nach Erreichen des Regelpensionsalters beziehen, eingeführt, was eine Entlastung von etwa 1.200 Euro pro Jahr bedeutet. Die Verbesserung der Informationsbereitstellung vor Pensionsantritt und die Flexibilisierung der Teilzeitregelungen tragen dazu bei, eine fundierte Entscheidung über den Pensionsantritt zu ermöglichen und den Menschen die Vorteile eines längeren Verbleibs im Erwerbsleben näherzubringen. Zudem wird Teilzeitbeschäftigten ein Rechtsanspruch auf Information über ausgeschriebene Vollzeitstellen gewährt, um eine effektive Bewerbung auf Vollzeitstellen zu fördern.
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