„Es ist seit langem bekannt, dass die negativen Veranlagungsergebnisse der Pensionskassen in Kombination mit unrealistischen Erwartungen zu Pensionskürzungen führen“, sagt Ingrid Reischl, ÖGB-Bundesgeschäftsführerin. 2023 wurde dies in Folge fast zehnprozentiger negativer Performance der Pensionskassen wieder drastisch schlagend. Der ÖGB fordert daher politische Maßnahmen, um die Situation für die Betroffenen künftig zu entschärfen.
„Arbeitgeber sollen über die Pensionskasse Zuschüsse zur Pension zahlen. Im Gegensatz zu einem Nachschuss des fehlenden Deckungskapitals ist ein Zuschuss zur Pension für die Unternehmen viel leichter zu finanzieren, brächte den von Kürzungen Betroffenen aber unmittelbar einen Stützungseffekt“, so Reischl weiter und weist darauf hin, dass viele Unternehmen aus der Übertragung von Pensionsverpflichtungen von – im Nachhinein – zu optimistisch angesetzten Parametern profitiert haben. „Es ist das Mindeste, dass diese Unternehmen einen Beitrag zur Dämpfung der Pensionskürzungen leisten“, fordert Reischl zudem die Steuerfreiheit von Rententeilen aus freiwilligen Eigenbeiträgen, die derzeit nur bis zu 75 Prozent steuerbefreit sind und aus bereits versteuerten Einkommen finanziert werden.
Pensionskassen müssen lebenslange Renten zahlen. Derzeit besteht eine Abfindungsmöglichkeit, wenn das Deckungskapital bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bis zu 14.400 Euro beträgt. „Es wäre sinnvoll, diesen Betrag zu senken, wenn man das Pensionsalter noch nicht erreicht hat und bei Pensionsantritt anzuheben, um Kleinstpensionen zu vermeiden. Hier ist der Nutzen einer Einmalzahlung höher“, so ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Reischl.
Die Gewerkschafterin kritisiert außerdem, dass grundlegende öffentliche Daten der Pensionskassen fehlen. „Um die Bedeutung der Pensionskassen für die Alterssicherung in Österreich bewerten zu können, sind Daten zur Verteilung aber erforderlich. Die Verteilung der Pensionskassenpensionen nach Dezilen und Geschlecht würde dabei bereits aufschlussreiche Informationen bieten“, sagt Reischl.
Die derzeitige Mindestertragsgarantie bringe kaum Stabilisierung in die Auszahlungsentwicklung und reduziert Pensionskürzungen nahezu kaum. „Der Wert der Garantie steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu den verrechneten Garantiekosten. Die Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (Sicherheits-VRG) wird kaum in Anspruch genommen, da zwar die Anfangspensionshöhe garantiert ist, diese aber nahezu nicht steigen kann. Man kauft sich also mit einer niedrigen Startpension keine Chance auf Erhöhungen. Diese Instrumente sind unattraktiv und daher kaum nachgefragt. Es soll daher eine sinnvolle Garantie erarbeitet werden, bei der Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zueinanderstehen“, so Reischl und schließt: „Eine rasche Möglichkeit, die Entwicklung des Verlaufs der Auszahlungshöhe zu glätten, wäre die Wiedereinführung einer negativen Schwankungsrückstellung, deren rasche Implementierung wir fordern.“
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund