Der internationale Wohnungsmarkt ist in den letzten Jahren spürbar unter Druck gekommen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie gestiegene Baukosten und die internationale Zinsenlandschaft haben die Herausforderungen für den gemeinnützigen Wohnbau zusehends verschärft. Die Stadt Wien erhöht die Fördersätze und bietet in Zukunft in angespannten Zeiten unverzinste Landesdarlehen an, um den Ausbau des international renommierten Wiener Wohnbaumodells langfristig zu garantieren. Die Novelle der Neubauverordnung wurde im Zuge der Landesregierung am 10.10. beschlossen.
„Mit der Novelle der Neubauverordnung ist ein weiterer Meilenstein am Weg in die Zukunft des sozialen Wohnbaus gesetzt worden. Der weitsichtige Ausbau des weltweit renommierten Wiener Wohnmodells ist der nächste Schritt Wiens, seine Rolle als Welthauptstadt des sozialen Wohnbaus weiterzuentwickeln. Dazu gehört es, unseren Partnern bei den gemeinnützigen Wohnbauträgern weiterhin kostendeckendes Bauen zu ermöglichen, Baulücken zu schließen und gerade kleinteiliges Bauen verstärkt zu ermöglichen. Diese Investition ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft, die sich mehrfach rechnet. Damit ist sichergestellt, dass es auch zukünftig keinen Ausverkauf des sozialen leistbaren Wohnraums geben wird und das Einsteigerwohnmodell der SMART-Wohnungen weiterentwickelt wird.“ so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.
„Der geförderte Wohnbau leistet einen wichtigen Beitrag zum Wiener Wohnungsmarkt. Mit der Anpassung der Fördersätze an die aktuell herausfordernden Marktbedingungen im Bau-Sektor sorgen wir dafür, dass auch in Zukunft ausreichend Wohnraum für die unterschiedlichen Anforderungen aller Wienerinnen und Wiener zur Verfügung steht. In Kombination mit der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung stellen wir sicher, dass sowohl der Wohnungsneubau als auch der Wohnungsbestand für die Zukunft gut gesichert sind“, sagt NEOS Wien Wohnbausprecherin Selma Arapovic.
„Die novellierte Neubauverordnung ist ein Meilenstein für den geförderten Wohnbau in Wien. Nachdem die Verordnung bereits 2022 den gestiegenen Baukosten Rechnung getragen hat, wird nunmehr mit dieser Novelle auf die gestiegenen Finanzierungskosten und die aktuellen hohen Zinsen wirkungsvoll reagiert. Sie ermöglicht die Fortsetzung des Wiener Modells und ist ein weiteres Beispiel für das konstruktive Zusammenwirken der Stadt Wien mit den Gemeinnützigen Bauträgern zum Wohle der Wiener Bevölkerung. Sie wird dem Neubau entscheidende Impulse geben und die Errichtung von neuen geförderten Wohnungen – überwiegend in Miete – ermöglichen. Sie ist damit ein Schritt in eine bessere Zukunft und auch zur Überwindung der aktuellen Wirtschaftskrise.“ erläutert der Obmann der Gemeinnützigen Bauvereinigungen LG Wien Michael Gehbauer.
Höhere Fördersätze garantieren leistbaren Wohnraum
Wien wächst als lebenswerteste Stadt der Welt kontinuierlich und hat erst vor kurzem die 2-Millionen-Einwohner-Marke übersprungen. Das weltweit renommierte Wiener Wohnbaumodell setzt erfolgreich seit über 100 Jahren stark auf den geförderten Wohnbau. Die Stadt Wien stellt sich den Herausforderungen der Zukunft und fördert verstärkt den Ausbau von leistbarem Wohnraum mit höchster nachhaltiger Wohnqualität. Ein spezielles Augenmerk wurde bei der Novelle der Verordnung auch auf die Förderung von kleinvolumigen Bauvorhaben wie Nachverdichtungen, die Unterstützung der Errichtung von SMART-Wohnungen und auf den Gemeindebau NEU gelegt.
Konkret wurden die Hauptfördersätze um ca. 12% (100 Euro/m²), die Fördersätze bei kleineren Bauvorhaben unter 2000 m² um ca. 25 % (250 Euro/m²) angehoben und die Fördersätze für SMART-Wohnungen bzw. den Gemeindebau NEU (+ 92%) nahezu verdoppelt. Zusätzlich erhöht sich die Subvention von Kleinbaustellen um 150% in Form eines Baukostenzuschusses. Erstmals Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen (z.B. bei Denkmalschutz, Lückenverbauung, bei Einsatz innovativer Bautechniken usw.) extra gefördert.
Stadt Wien als rettender Anker bei hoher Zinswelle
Die Abhängigkeit von Wohnbauträgern vom Kapitalmarkt gefährdet gerade in Zeiten einer hohen Zinslandschaft die Umsetzung gemeinnütziger Wohnprojekte. Die Stadt Wien tritt zukünftig als Stabilisator auf und bietet in diesem Fall ein unverzinstes Landesdarlehen für den geförderten Wohnbau an. Sobald der 6-Monats-Euribor einen Schwellenwert von 2,5% übersteigt und keine Kaufoption besteht, entlastet das Land Wien durch die Gewährung eines unverzinsten Landesdarlehens bei Inanspruchnahme der Hauptförderung und der Zusatzförderung SMART die Bauträger und entsprechend auch die Mieter*innen durch die Ermöglichung günstigerer Mieten.
Sollte der Kapitalmarkt sich wieder stabilisieren und somit der 6-Monats-Euribor unter 2,5% fallen, werden für zukünftig genehmigte Landesdarlehen wieder wie bisher 1% verzinste Landesdarlehen gewährt.
Die Novelle der Neubauverordnung 2007 wurde durch die Landesregierung in der Sitzung vom 10.10.2023 beschlossen und tritt unmittelbar nach der Veröffentlichung in den nächsten Tagen in Kraft. Begleitet wird diese Verordnung von der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung, die im Frühjahr 2024 in Kraft treten wird. /Schluss
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