1 Jahr Hospiz- und Palliativfondsgesetz: Caritas zieht Bilanz

Das vor einem Jahr von der Bundesregierung beschlossene Hospiz- und Palliativfondsgesetz stellt die Grundlage für einen regelfinanzierten und flächendeckenden Ausbau an Hospiz- und Palliativangeboten in Österreich dar, wo nach wie vor enormer Aufholbedarf an wohnortnaher palliativer Begleitung besteht. Michael Landau, Präsident der Caritas Österreich: „Mit dem Hospiz- und Palliativfondsgesetz ist nun seit einem Jahr eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die wir sehr begrüßen. Jetzt geht es darum, den konkreten Ausbau beziehungsweise die Umsetzung rasch voranzutreiben. Das Geld für den Ausbau an palliativen Angeboten ist nun da – wir müssen jedoch vom Denken und Planen ins Tun kommen. Die palliative Begleitung und Betreuung von Patient*innen am Ende ihres Lebens muss sichergestellt sein.“ 

Vernetzung über Dachverband Hospiz Österreich

„Als Caritas sind wir sehr dankbar, dass mit dem Hospiz- und Palliativfondsgesetz die Grundlage für eine flächendeckende Versorgung mit Hospiz- und Palliativangeboten für alle Menschen in Österreich geschaffen worden ist“, so Landau. „Wir sehen auch, dass die Verantwortlichen unter hohem Zeitdruck an der Umsetzung arbeiten, so geht vor allem beim Ausbau und Aufbau von Hospizteams und mobilen Palliativteams einiges weiter. Allerdings sehen wir auch, dass die Abstimmungsprozesse unter den Beteiligten offenbar deutlich mehr Zeit brauchen als vorhergesehen.“

Hier könnte dem Dachverband Hospiz Österreich eine wichtige Rolle in der Koordinierung zukommen: „Seit 30 Jahren leistet Hospiz Österreich hervorragende Arbeit und baut Strukturen im Hospiz- und Palliativbereich auf. Warum geben wir diesem Dachverband als Interessensvertretung der Hospiz- und Palliativeinrichtungen nicht eine aktive Rolle in der Umsetzung des Gesetzes?“ Hospiz Österreich könne alle Aktivitäten der Bundesländer, Träger*innen und Einrichtungen miteinander vernetzen, die Abstimmungsprozesse zwischen den Beteiligten moderieren, Curricula entwickeln und für die Qualitätsentwicklung verantwortlich zeichnen, so Landau weiter.  

Transparenz in der Umsetzung

Nach wie vor gibt es zu viele Unklarheiten über künftige Strukturen und Verantwortlichkeiten bei der Ausrollung in der Praxis. Konkret besteht der Wunsch nach mehr Transparenz und frühzeitiger Kommunikation bezüglich Qualitätskriterien und Klärung von Übergangsfristen für jene Punkte des Gesetzes, die nicht bis zum 1. Jänner 2024 umgesetzt werden können. Landau: „Nach der Anstoßfinanzierung durch den Bund muss es nun mit Beteiligung von Ländern und Sozialversicherung möglichst schnell gelingen, die palliative Begleitung von Menschen am Ende ihres Lebens zu gewährleisten – das darf nicht an bürokratischen Hürden, unklaren Strukturen oder Verantwortlichkeiten scheitern.“

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