Symposium zeigt breite politische Unterstützung für Weiterentwicklung des Rettungs- und Sanitätsdienstes in Österreich

Die Leistungen der Sanitäter:innen und Rettungskräfte, die eine Schlüsselrolle im heimischen Gesundheitswesen spielen, standen heute im Mittelpunkt eines Symposiums über Fragen der Neugestaltung des Sanitätergesetzes. Neben Expert:innen, die aus der Praxis über die aktuellen Herausforderungen des Berufsstandes berichteten, kamen in einer Podiumsdiskussion auch Abgeordnete mit ihren Einschätzungen zu Wort. Breite Übereinstimmung zeigte sich darüber, dass eine bessere Ausbildung und die Entwicklung eines modernen Berufsbildes notwendig seien. Es gelte, das Recht der Patient:innen auf eine fachgerechte Versorgung zu gewährleisten und den Herausforderungen, die sich für das Gesundheitssystem in Zukunft stellen werden, zu begegnen. Diese Einschätzung brachten auch Bundesratspräsidentin Claudia Arpa und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka in ihren Begrüßungsstatements zum Ausdruck.

Arpa: Wichtige Berufsgruppe der Sanitäter:innen braucht jede Unterstützung

In ihren Begrüßungsworten zur Eröffnung des Symposiums brachte Bundesratspräsidentin Claudia Arpa ihre Wertschätzung und Unterstützung für die wichtige Berufsgruppe der Sanitäter:innen zum Ausdruck. Angesichts der demographischen Entwicklung in Österreich sei klar, dass die Herausforderungen für den Sanitäts- und Rettungsdienst in naher Zukunft noch weiter zunehmen werden. Gleichzeitig werde es immer schwieriger, genügend Freiwillige zu finden. Eine Neustrukturierung dieses wichtigen Bereichs der Gesundheitsversorgung ist laut Arpa unumgänglich. Mehr Unterstützung und vor allem auch eine fundierte Ausbildung der Sanitäter:innen sei notwendig. Die Bundesratspräsidentin sprach sich aus diesen Gründen für eine Revision des Sanitätergesetzes aus. Das Berufsbild müsse neu gestaltet werden, damit die Sanitäter:innen auch in Zukunft ihre wichtigen Leistungen in einem menschenwürdigen Arbeitsumfeld erbringen können.

Sobotka: Brauchen bessere Ausbildung und neue gesetzliche Regelungen für Sanitäter:innen

Für Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka ist der gemeinsame Ausgangspunkt aller Überlegungen zum Beruf der Sanitäter:innen, dass das Ausbildungsniveau angehoben werden müsse. Er wisse aus eigener Erfahrung, dass der Rettungsdienst in der österreichischen Bevölkerung sehr geschätzt werde und hohes Vertrauen genieße. Dahinter stehe viel freiwillige Arbeit und persönlicher Einsatz, aber auch sehr viel an Professionalität, technischem Wissen und Können. Österreich habe einen schnellen, effizienten und mit Empathie handelnden Rettungsdienst. Das müsse auch die Politik zu Kenntnis nehmen. Er hoffe daher, dass entsprechende gesetzliche Anpassungen für den Beruf der Sanitäter:innen erfolgen werden. Neben der Frage der Ausbildung sei es auch notwendig, die Frage der Aufgabenverteilung sachlich zu debattieren. Dabei werde es nicht darum gehen, welcher Berufsgruppe man etwas wegnehme oder gebe, sondern darum, wer welche Voraussetzungen habe und welche gesetzlichen Regelungen notwendig seien, um eine optimale Versorgung der Patient:innen sicherzustellen. Aus seiner Sicht könnten gut ausgebildete Paramedics wesentliche Aufgaben der Erstversorgung übernehmen und dazu beitragen, Notarzteinsätze besser zu gestalten, wie das in anderen Ländern bereits üblich sei.

Politik signalisiert Bereitschaft zu notwendigen Anpassungen

In Vertretung von Gesundheitsminister Johannes Rauch sprach Meinhild Hausreither, Leiterin der Sektion VI des Gesundheitsministeriums, über die Sicht des Gesundheitsressorts auf die geforderte Reform des Sanitätergesetzes. Sie erinnerte daran, dass das aktuelle Gesetz 2002 nach einem längeren Diskussionsprozess in Kraft getreten und seitdem mehrfach novelliert worden sei. Vor allem während der COVID-19-Pandemie habe sich mehrfacher Anpassungsbedarf ergeben. 2002 sei ein modernes, umfassendes und auch vorausschauendes Gesetz geschaffen worden, dass sich grundsätzlich bewährt habe. Aktuell sei bereits eine Evaluierung zur Erhebung der Berufs- und Ausbildungserfordernisse eingeleitet worden. Die Ergebnisse wolle man 2024 in Arbeitsgruppen diskutieren. Hausreither teilte im Namen von Gesundheitsminister Rauch mit, dass das Gesundheitsministerium selbstverständlich bereit sei, überall dort, wo sich Anpassungsbedarf zeige, entsprechende gesetzliche Änderungen in die Wege zu leiten. Nicht zur Disposition stehen würden dabei aber die Ehrenamtlichkeit im Sanitäts- und Rettungsdienst. Auch sei es nicht das Ziel, die Rettungsgesetze der Länder zu ändern oder "eine Bundesstaatsreform im Rettungswesen" einzuleiten.

An einer von Fachhochschulprofessor Christoph Redelsteiner moderierten Podiumsdiskussion über die Vorstellungen der politischen Parteien zur Reform des Sanitätergesetzes nahmen die Abgeordneten Josef Smolle (ÖVP), Mario Lindner (SPÖ), Ralph Schallmeiner (Grüne) und Fiona Fiedler (NEOS) teil. FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak hatte sich krankheitshalber entschuldigen lassen.

ÖVP-Gesundheitssprecher Josef Smolle meinte, die Diskussionen hätten gezeigt, dass es Änderungsbedarf gebe, dass aber auch sehr komplexe Fragestellungen gelöst werden müssten. Vor allem werde man sich sehr genau ansehen müsse, welche "Kollateralfolgen" die Änderung des Sanitätergesetzes haben könne und welchen Anpassungsbedarf in anderen Gesetzesmaterien sich daher ergebe. Er sei aber optimistisch, dass man dies, wie schon viele andere Fragen des Gesundheitsbereichs, durch einen guten Kompromiss werde lösen können. Dazu sei auch die Einbindung aller Interessensgruppen und Stakeholder notwendig, also der Arbeitgeber:innen und der zahlenden Institutionen. Er erkenne jedenfalls nicht nur eine Übereinstimmung in vielen Punkten, sondern auch seitens der Politik "den Ehrgeiz, etwas zu machen", um eine optimale Ausbildung von Sanitäter:innen zu erreichen. Die öffentlichen Universitäten, die bereits viele Angebote für nichtmedizinische Gesundheitsberufe hätten, könnten hier eine wichtige Rolle spielen.

Mario Lindner sah die Grundproblematik in den höchst unterschiedlichen Regelungen der Länder für den Sanitäts- und Rettungsdienst begründet. Was in einem Bundesland möglich sei, könne schon im Nachbarbundesland nicht mehr erlaubt sein. Das sei vor allem für den ländlichen Raum ein Problem, wie er aus eigener Erfahrung im Rettungsdienst wisse. Gerade in entlegenen Regionen Österreichs werde sich das Problem aufgrund des demographischen Wandels und des Ärzt:innenmangels in absehbarer Zeit weiter verschärfen. Erforderlich sei daher politischer Mut, um jetzt die richtigen Weichenstellungen zu treffe. Das bedeute aus seiner Sicht, auch bereit zu sein, über Länderkompetenzen nachzudenken. Für die Ausbildung setze er darauf, dass ein niederschwelliger Einstieg auch ohne Matura möglich sein müsse. Er sehe dabei aber auch eine Rolle für die öffentlichen Universitäten, entsprechende Ausbildungsangebote zu bieten.

Ralph Schallmeiner (Grüne) meinte, es sei kein Geheimnis, dass es verschiedene Gruppen gebe, deren Interessen durch eine Reform des Sanitätergesetzes berührt würden, und die bereits ihre Bedenken geäußert hätten. Die Vielzahl an landesgesetzlichen Regelungen und unterschiedlichen Rettungsorganisationen erleichtere eine Vereinheitlichung der Ausbildung nicht gerade. Das sei "der Elefant im Raum". Wichtig sei es aus seiner Sicht aber vor allem, die direkt Betroffenen einzubinden, also die bereits im Sanitäts- und Rettungsdienst Tätigen. Derzeit gebe es für sie eine sehr komplexe Rechtslage. Schallmeiner stimmte Smolle zu, dass es bei Änderungen im Sanitätsgesetz notwendig sein werde, auch andere Gesetze im Rahmen einer Sammelnovelle anzupassen. Wichtig sei es, dass das Berufsbild des Sanitäters/der Sanitäterin im 21. Jahrhundert ankomme.

NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler meinte, im Mittelpunkt aller Überlegungen müsse das Interesse einer bestmöglichen Versorgung der Patient:innen stehen. Bei den Überlegungen zu einer Reform der Ausbildung müsse auch die Finanzierung aus einer Hand zum Thema gemacht werden. Wenn man die Ausbildung der Sanitäter:innen ausweite, so sei es in weiterer Folge auch notwendig, für die gesetzlichen Grundlagen zu sorgen, damit Notfallsanitäter:innen die erworbenen Kompetenzen auch einsetzen dürfen. Die Frage der einheitlichen Ausbildung solle auch nicht von der Frage des Titels abhängen, der erworben werden könne. Sie erkenne jedenfalls gute Intentionen und gehe daher davon aus, dass die Novellierung des Sanitätergesetzes zu einem guten Ende gebracht werden könne. (Schluss Symposium) sox


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