Die Österreichische Bundesregierung hat heute die bedeutendste Reform zugunsten des gemeinnützigen Sektors seit 30 Jahren auf Schiene gebracht. Das neue Gemeinnützigkeitspaket bringt 2024 deutliche Entlastungen und wesentliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen – sowohl für Non-Profit-Organisationen und ihre Spender*innen, als auch für Stifter*innen. Der Verband für gemeinnütziges Stiften freut sich nach jahrelangen Bemühungen auf international vergleichbare Top-Bedingungen, die Österreichs gemeinnützige Stiftungsszene massiv stärken werden.
Rund 750 gemeinnützig aktive Stiftungen sind hierzulande tätig. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl fördern in Deutschland viermal so viele Stiftungen und in der Schweiz sogar zwanzigmal so viele das Gemeinwohl. Nach der Novellierung des Bundesstiftungs- und Fondsgesetzes 2015 wurden in Österreich über 100 neue gemeinnützige Stiftungen gegründet. In Folge des umfassenden neuen Gemeinnützigkeitspakets der Bundesregierung erwartet sich der Verband für gemeinnütziges Stiften nun nochmals eine deutliche Zunahme an Stiftungen, die zur Finanzierung gemeinnütziger Anliegen beitragen. „Die per 1.1.2024 wirksame Reform zeugt von großer Wertschätzung gegenüber dem Wirkungsvermögen der Zivilgesellschaft. Die beschlossenen Maßnahmen bringen erstklassige Bedingungen auf Augenhöhe mit weltweit führenden Stiftungsnationen. Ein perfekter Ausgangspunkt für mehr philanthropisches Engagement hierzulande!“
, ist Günther Lutschinger, Vorstandsmitglied Verband für gemeinnütziges Stiften, überzeugt.
Kernpunkte der Reform zugunsten des Stiftungssektors sind die Erweiterung des Zugangs zur Spendenbegünstigung auf alle gemeinnützigen Bereiche, stärkere Anreize, wie die Anhebung der steuerlichen Berücksichtigung bei Vermögensstock-Zuwendungen, die zehnjährige Vortragsmöglichkeit der Zuwendungen und die Flexibilisierung der Mittelverwendung. Das bringt gemeinnützig aktiven Stiftungen nicht nur erstmals langfristige Rechtsicherheit in puncto Absetzbarkeit, sondern auch die Möglichkeit, bereits in den ersten Jahren mit dem Stiftungskapital – und nicht nur mit den Erträgnissen – in ihren gemeinnützigen Zweck zu investieren.
Vor allem für die zahlreichen Bildungsstiftungen bedeutet die Reform eine essentielle Verbesserung in ihrem Wirken. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, waren Zuwendungen für Bildungszwecke, zum Beispiel zur Förderung von Kindern mit Lernrückstand, bislang steuerlich nicht absetzbar. Dieses massive Hindernis für gemeinnützige Stiftungen im Bildungsbereich fällt nun ab 2024 weg, wodurch laut Schätzung von EcoAustria zusätzlich 30 bis 40 Mio. Euro jährlich an zusätzlichen Spenden für die Bildungsförderung – und damit zur Eindämmung des Bildungsnotstands – möglich sind.„Nachdem sich der Verband für gemeinnütziges Stiften in den vergangenen Jahren intensiv für ein besseres Stiftungsrecht eingesetzt hat, ist die Freude groß, dass die Bundesregierung nun wegweisende Vorschläge umsetzt. Die besten Voraussetzungen, um Österreich in Zukunft zu einem wichtigen Stiftungsland zu machen“
, unterstreicht Lutschinger abschließend.
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