Pensionen – Muchitsch: „SPÖ setzt Schutzklausel für fast 100.000 Arbeitnehmer:innen durch“

Der Sozialausschuss hat heute die Pensionen-Schutzklausel beschlossen. Ohne diese Änderung hätten 100.000 Arbeitnehmer:innen, die 2024 in Pension gehen, wegen der hohen Inflation und der niedrigen Aufwertungszahl sehr hohe und dauerhafte Kürzungen ihrer Pension hinnehmen müssen. Die SPÖ hat, so wie ÖGB, AK und PVÖ, seit Jahresbeginn darauf gedrängt, dass der drohende Verlust von 2.000 Euro pro Jahr für die Durchschnittspension abgewendet wird. „Unser Einsatz für die Arbeitnehmer:innen hat sich ausgezahlt, wir haben uns durchgesetzt, deshalb werden wir das unterstützen“, sagt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Die SPÖ bleibt jedoch dabei, dass nach der Lösung für 2024 eine dauerhafte Regelung beschlossen werden muss, dass also die Schutzklausel ins Dauerrecht kommt. ****

Ursprünglich wollte die Regierung gar nichts tun, dann hat sie vor einem Monat einen Vorschlag vorgelegt, der allerdings 40.000 Neupensionist:innen ausgeschlossen hätte, nämlich Schwerarbeitspensionen, alle Korridorpensionen, Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen. Das ist mittlerweile vom Tisch, allerdings mit einer Ausnahme.

Die Regierungsparteien wollen jedoch eine kleine Gruppe, rund 5.000 Arbeitnehmer:innen, die im Jahr 2024 aus einem aufrechten Arbeitsverhältnis erstmals in Korridorpension gehen könnten, nicht in den Genuss der Schutzklausel kommen lassen. Aber: Wenn die dann ihren Pensionsantritt auf 2025 verschieben, verlieren sie trotzdem massiv bei ihrer Pension, weil ihre Gutschrift am Pensionskonto mit der viel zu niedrigen Aufwertungszahl aufgewertet würde.

Diese Ausnahme ist auch Sicht der SPÖ unsachlich und deshalb wahrscheinlich verfassungswidrig. Die SPÖ wird sich dafür einsetzen, dass diese Diskriminierung einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmer:innen bis zur Beschlussfassung nächsten Mittwoch im Nationalrat noch wegkommt, betont Muchitsch.

Im gleichen Gesetzesantrag enthalten ist die Pensionsanpassung für 2024 mit einer Erhöhung um 9,7 Prozent bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 5.850 Euro (entspricht der Höchstbeitragsgrundlage). Darüber liegende Pensionen werden mit einem Fixbetrag in Höhe von 567 Euro (9,7 Prozent von 5.850 Euro) erhöht. Diese Deckelung bei den sehr hohen Pensionen geht zurück auf einen Antrag der SPÖ und wird mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. (Schluss) wf/lp

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