Kurz nach dem gestern Abend im ORF2 Report ausgestrahlten Interview der PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler zum Fall Naarn wurde dieser ein neues Beweisfoto zugespielt. Der Screenshot der mittlerweile gelöschten Seite zeigt die Züchterin Karin N., wie sie in ihrem Garten mit Hund Elmo das umstrittene Beißtraining alleine durchführt und sich damit öffentlich brüstet! "Sie ist in dieser Szene Scheintäter und Hundeführer in einer Person! Nun dämmert mir auch, warum Elmo am 2. Oktober nicht nur die Joggerin, sondern auch seine Halterin angefallen und schwer verletzt haben könnte", so Stadler. Die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE wird dieses weitere Beweisstück der Staatsanwaltschaft vorlegen, da es nicht nur den Verdacht der grob fahrlässigen Tötung erhärtet, sondern zusätzlich den Verdacht der gerichtlich strafbaren Tierquälerei nach Paragraph 222 Strafgesetzbuch aufkommen lässt, der nicht nur tierquälerische Trainingsmethoden sondern auch die mutwillige Tötung umfasst und bis zu weiteren zwei Jahren Freiheitsstrafe bedeuten kann.
Damit sind für die PFOTENHILFE auch die Ausreden endgültig entlarvt, nach denen Elmo nicht geeignet für das Beißtraining am Menschen gewesen und dieses daher abgebrochen worden sei. Schon die ersten beiden durch die PFOTENHILFE veröffentlichten Screenshots stammen nämlich aus einem Zeitraum von einem halben Jahr (Mai und Oktober 2020), der jetzt aufgetauchte Screenshot sogar aus November 2021. "Elmo wurde also über Jahre zur scharfen Waffe gegen Menschen abgerichtet und dann auch noch gegen seine eigene Bezugsperson! Unvorstellbar, was da alles schiefgelaufen sein muss", ärgert sich Stadler. "Und dann soll der Hund oder gleich eine ganze Rasse schuld sein? Alle diese Bilder zeigen eindeutig vorsätzliches Handeln durch Menschen. Der Hund hat nur gemacht, was diese Menschen ihm in vollem Bewusstsein der Gefahren beigebracht haben. Und da braucht auch kein Trainer mehr erzählen, dass das nur Sport oder gar ein Spiel sei. Dieses Beißtraining muss dringendst strikt verboten werden. Dieses Kernproblem muss jetzt auf Landes- und Bundesebene dringend angegangen werden und nicht wieder neue Listen und noch mehr Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Tieren beschlossen werden."
Die PFOTENHILFE weist in diesem Zusammenhang auf ein Gutachten aus 2006 hin, in dem das Grundproblem der Schutzhundeausbildung in allen erschreckenden Details aufgezeigt wird, und das letztlich zum Verbot im Wiener Tierhaltegesetz seit 2014 beigetragen hat. Es folgen Auszüge:
Seite 17: "Eine besondere Gefahr besteht dabei darin, dass die Förderung des Beutetriebes im Rahmen der Schutzhundeausbildung vernachlässigt wird, wodurch der Hund „stark verunsichert, fast gänzlich lernunfähig und sehr oft unerwünscht scharf“ werden kann (vgl. MÜLLER 1996a, 205). „Ein über den Wehrtrieb aufgebauter Hund [ist] meist zu aggressiv […]. Ein zu aggressiver Hund aber „arbeitet“ sozusagen blind, taub und geistesabwesend. Er ist bösartig, bissig, unsicher, unberechenbar und hört nicht auf unser Kommando.“ (MÜLLER 1996a, 205)."
Seite 18: "Auf mögliche Gefahren bei unsachgemäßer Durchführung der Schutzhundeausbildung weisen MANDILK und GANGLOFF hin: Hunde, deren Beißverhalten primär vom Wehrtrieb gesteuert wird, lernen das Ablassen nur mangelhaft, wenn sie in erster Linie über den Beutetrieb trainiert werden; diese – in der Praxis wohl häufig anzutreffende – Fehleinschätzung des Hundes führt einerseits dazu, dass das Ablassen nur durch den Einsatz von Teletaktgeräten oder nach einem längeren Ringkampf mit dem Hund erreicht werden kann; das Ergebnis „is a hard fighting dog, but one out of control“ (MANDILK and GANGLOFF 1999, 97). Die Förderung des Wehrtriebes ist auch deshalb so bedenklich, da der Aggressionsgrad in Verbindung mit dem Beutetrieb am schwächsten, in Verbindung mit dem Wehrtrieb hingegen am stärksten ausgeprägt ist (vgl. MÜLLER 1996b, 23)."
Seite 18/19: "Es kann somit auch keineswegs ausgeschlossen werden, dass Hunden im Rahmen der Schutzhundeausbildung bzw. –prüfung tierschutzrelevante Beeinträchtigungen (Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst iSd § 5 Abs. 1 TSchG) zugefügt 19 werden.37 So wird etwa der Wehrtrieb ausgelöst durch „eine starke Bedrohung […] sowie durch starken Schmerz oder großen Schreck“ (MÜLLER 1996b, 16; Hervorhebungen im Original). Härte, ein erwünschter Teilaspekt des Sozialtriebes, äußert sich in der „Fähigkeit des Schutzhundes, unlustvolle Empfindungen und Erlebnisse wie Schmerz, Schock, Strafe, Niederlage im Kampf usw. hinzunehmen, ohne sich im Moment oder auf Dauer wesentlich beeindrucken zu lassen.“ (MÜLLER 1996b, 17)."
Seite 12: "Aus ethologischer Sicht wird aggressives Verhalten nach seiner Motivation in Beuteaggression, Dominanzaggression und Angstbeißen differenziert (vgl. TERNON, 1992, 22ff.). Dies ist für die Schutzhundeausbildung deshalb von Bedeutung, da häufig die Auffassung vertreten wird, dass im Rahmen des Schutzdienstes ausschließlich der Beutetrieb, nicht hingegen der Wehr- bzw. Verteidigungstrieb gefördert werde.29 Allerdings kann nach TERNON durchaus auch der Beutetrieb für Angriffe auf Menschen, und zwar insbesondere auf schwache Opfer wie Kinder oder alte Menschen verantwortlich sein (vgl. TERNON 1992, 22). Die Dominanzaggression dient der Erlangung oder Verteidigung einer bestimmten sozialen Stellung (vgl. TERNON 1992, 22); im Zusammenhang mit der Schutzhundeausbildung kann in diesem Zusammenhang der Umstand, dass die Rolle des Hundes in der Übungssituation und im Alltag wechselt, zu Problemen führen (REHAGE 1992 zit. nach ROLL 1994, 52)."
Quelle: Microsoft Word – Schutzhunde_Letztfassung.doc (tieranwalt.at)
Screenshot des neuen Beweismittels, das Züchterin Kerstin N. mit Hund Elmo zeigt auf www.pfotenhilfe.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Verein Pfotenhilfe