Industrie: Beschluss für Leistungsanreize gesetzt

Die Bundesregierung hat heute im Ministerrat die Pläne zur Verwendung des variablen Drittels aus der Abschaffung der kalten Progression beschlossen. Darin finden sich unter anderem wichtige Maßnahmen aus dem „Leistung muss sich (wieder)lohnen“-Paket, welches die Industriellenvereinigung (IV) im vergangenen Herbst vorgestellt hatte. Unter anderem zählen dazu: eine Anhebung der maximalen Anzahl an steuerfreien Überstunden von 10 auf 18 pro Monat sowie die Erhöhung des Deckels auf 200 Euro, eine Entlastung der Tarifstufen, ebenso wie die Erhöhung des Zuschusses zur Kinderbetreuung und steuerliche Erleichterungen für Betriebskindergärten. „Das sind positive Signale für die zahlreichen leistungsbereiten Menschen im Land und auch im Hinblick auf die Linderung des Fach- und Arbeitskräftemangels“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung und meint weiter: „Weitere Schritte für mehr Leistung müssen folgen, wie beispielsweise Anreize für Weiterarbeit über das Regelpensionsalter hinaus.“

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