„Jede Schülerin und jeder Schüler soll in der Schule in einem sicheren Umfeld lernen können und sich sicher sein können, dass in der Schule weder physische noch psychische oder sexualisierte Gewalt drohen“, hält heute, Dienstag, ÖVP-Schülersprecher Abgeordneter zum Nationalrat Nico Marchetti anlässlich des Beschlusses von verpflichtenden Kinderschutzkonzepten im Unterrichtsausschusses fest. Das ergänzende Maßnahmenpaket soll gewaltpräventiv wirken und dadurch umfassende positive Auswirkungen auf die Umgangsformen, das Wohlbefinden und das Sicherheitsgefühl in der Schule erreichen, so Marchetti. Der Abgeordnete stellt dabei aber klar, dass in den Schulen vom Lehrpersonal schon jetzt hervorragende Arbeit geleistet wird: „Ich kenne keinen Lehrer und keine Lehrerin, die im Verdachtsfall wegschaut. Mit dem von Bundesminister Martin Polaschek ausgearbeiteten Kinderschutzkonzept für Schulen wollen wir hier einen unterstützenden Leitfaden bieten“, sagt Marchetti.
Konkret soll das Kinderschutzkonzept in vier Maßnahmen gegliedert werden:
– Verhaltenskodex: Verbindliche Verhaltensregelungen, die für alle am Schulleben beteiligten Personen, d.h. Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, weitere Personen und Erziehungsberechtigte, gelten, stellen sicher, dass es zu keiner Gewalt im Schulleben kommt. Vielmehr soll der Umgang miteinander und das Verhältnis zueinander von Achtung und Achtsamkeit, sowie Respekt vor der Würde des Anderen geleitet werden.
– Risikoanalyse an jeder Schule: In einem Rhythmus von drei Jahren sollen Analysen über potentielle Gefahren für Schülerinnen und Schüler einer Schule vorgenommen werden. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Gefahrengruppen zu unterscheiden sein:
1. Gefahren außerhalb der Schule, die in der Schule wahrgenommen werden,
2. Gefahren im Umgang der Schülerinnen und Schüler untereinander und
3. Gefahren durch Erwachsene in der Schule.
– Errichtung eines Kinderschutzteams für jede Schule: Für jede Schule soll ein Kinderschutzteam bestehen (bei Kleinschulen ein Team für mehrere Schulen), das beratend, beobachtend und unterstützend – sowohl für die Vorsorge zur Vermeidung von Gewalt gegen oder zwischen Schülerinnen und Schülern als auch für ein Eingreifen, Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern und der Schulleitung – bei möglichen Gefährdungen zur Verfügung steht.
– Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen: Ziel dieser Regelung ist es, klare Vorgangsweisen für den Schulstandort festzulegen, die eine Kultur des Hinschauens und der offenen Kommunikation unter Wahrung schutzwürdiger Interessen aller Beteiligten ermöglicht, sodass Gefahrenlagen frühzeitig erkannt werden können. Verdachtsmomente müssen sorgfältig geprüft werden, sodass entsprechende Interventionen bei möglichen Gefährdungen rasch erfolgen können. „Die Verdachtsmomente und die Interventionen müssen sorgfältig abgewogen werden, um falsche Zuschreibungen zu vermeiden, gleichzeitig Meldungen ernst zu nehmen und ihnen rasch nachgehen zu können“, hält Marchetti dazu fest. Weiters sollen konkrete Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Regelungen vorgesehen werden können.
Für Marchetti ist die verstärkte Bewusstseinsbildung von besonderer Bedeutung. „Das beschlossene Kinderschutzkonzept macht die Prävention zum zentralen Thema. Wesentlich dabei ist nun aber die flächendeckende Ausrollung und, dass das Konzept auch tatsächlich gelebt wird“, sagt Marchetti abschließend. (Schluss)
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