„Die Erhöhung des Kindermehrbetrags war eine unserer Kernforderungen, es ist sehr positiv, dass die Bundesregierung das aufgegriffen hat“, so AK Präsidentin Anderl zu den Plänen zur Verwendung des dritten Drittels im Rahmen der Senkung der kalten Progression. „Das ist ein ganz wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe einbezogen werden, gerade sie sind oft von Armut betroffen. Hier muss die Regierung unbedingt nachschärfen.“
Auch die Ausweitung des begünstigten Kinderbetreuungszuschusses vom Arbeitgeber sieht Anderl positiv: „Die Unternehmen verstärkt einzubinden, ist eine gute Idee. Trotzdem liegt die Verantwortung ausreichend Kinderbetreuungsplätze zu finanzieren aber in erster Linie bei der Bundesregierung und den Ländern.“ Die Überführung der Home-Office Pauschale ins Dauerrecht gebe den Arbeitnehmer:innen Sicherheit, die Arbeiterkammer sehe auch hier eine ihre Forderungen umgesetzt.
Auf der steuerlichen Seite sieht Anderl noch großen Diskussionsbedarf: Dass der generelle Einkommensteuertarif und die Absetzbeträge angepasst werden ist aus Sicht der Arbeiterkammer in Ordnung, allerdings hätte man hier zielgerichteter vorgehen können. Die Anhebung des Gewinnfreibetrages für Selbständige schaffe eine Schieflage zwischen Selbständigen und Arbeitnehmer:innen, da die Begünstigung für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld für unselbständig Beschäftigte nicht angepasst werde. Kritisch sieht die AK die vorgesehene Ausweitung der Anzahl an steuerfrei auszahlbaren Überstundenpauschale von 10 auf 18 Stunden pro Monat. Anderl: „Das ist das falsche Signal. 18 Überstunden pro Monat wäre eine Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit um 10 Prozent. Das geht zu Lasten der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen und führt zu einer weiteren Erhöhung des Arbeitsdrucks. Wir brauchen Änderungen bei den Arbeitszeiten – aber mit kürzeren Arbeitszeiten, nicht mit Anreizen für mehr Überstunden.“
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