Das heute von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) präsentierte Konzept, um es Konsument:innen zu erleichtern, die Lebensmittelpreise zu vergleichen, ist aus AK Sicht durchaus zu begrüßen.
Klar ist aber auch, dass private Preisvergleichsplattformen hohen qualitativen Ansprüchen gerecht werden müssen, um seriös ihre Dienste anbieten zu können. Diese Plattformen müssen vollkommen unabhängig vom Lebensmittelhandel sein und einer Zertifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unterliegen. Um aktuelle Preisvergleiche anbieten zu können, darf der Lebensmittelhandel Preise höchstens einmal täglich erhöhen und muss gewährleisten, dass die entsprechenden Produkte auch verfügbar sind.
Die AK vermisst darüber hinaus ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Teuerung insbesondere im Lebensmittelbereich. Die Inflationsbekämpfung kann nicht an private Unternehmen und Verbraucherschutzorganisationen ausgelagert werden. Allein durch Preistransparenz sinken die Preise nämlich nicht.
Die AK fordert daher von der Regierung das Preisgesetz mit Biss zu versehen, damit der zuständige Bundesminister gegen Preissteigerungen vorgehen kann:
- Die gesetzliche Voraussetzung für einen Preisantrag müssen neu definiert werden – die Preise für lebensnotwendige Güter und Leistungen, insbesondere Lebensmittel, müssen nach anderen Kriterien bewertet werden.
- Wenn die BWB feststellt, dass ein Unternehmen oder eine ganze Branche ihre Preise stark erhöht, muss ein Verfahren eingeleitet werden.
- Nicht die Behörde oder Verbraucherschutzorganisationen, sondern die betroffenen Unternehmen müssen dann beweisen, dass die Preissteigerungen gerechtfertigt sind.
- Wenn die Unternehmen das nicht nachweisen können, muss der zuständige Bundesminister angemessene Preise festsetzen.
Das Preisgesetz muss ein schnelles Eingriffsinstrument zur Bekämpfung der Inflation werden. Deshalb darf das Preisüberprüfungsverfahren nicht länger als sechs Monate dauern.
Auch die Einrichtung einer schlagkräftigen Anti-Teuerungskommission mit wirkungsvollen Befugnissen ist schon längst überfällig: Eine sinnvolle Anti-Teuerungskommission soll Preiskontrollen und Marktbeobachtungen durchführen, bei Beschwerden von Konsument:innen beraten und Empfehlungen ausarbeiten, um Missstände zu beseitigen.
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