VGT-Aktion: Mastrinder unschuldig gefangen auf Vollspaltenboden

Die Verordnung des Tierschutzgesetzes zur Haltung von Mastrindern sieht nur bei Buchten mit Vollspaltenboden vor, den Platz für ein Mastrind bis 650 kg auf 2 m x 1,35 m zu reduzieren. Gibt es einen planbefestigten Bereich, müssen die Tiere dort nämlich liegen können, was deutlich mehr Platz bedeutet. Es sind also gerade die Rinder auf dem tierquälerischen Vollspaltenboden, denen man nur einen körpergroßen Platz zumutet. Das Kalkül ist, dass Kot und Urin durch die Spalten gedrückt werden und sich so die Bucht "von selbst" reinige. Auf dieses Gefängnis „Vollspaltenboden“ hat der VGT heute am Wiener Karlsplatz hingewiesen. Ein Tierschützer mit Rindermaske und Sträflingsanzug saß in einem 1,3 m² großen Käfig.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: "Diese Haltungsform auf Vollspaltenboden mit derart wenig Platz ist nicht zu rechtfertigen. Von verantwortlicher Seite versucht man offensichtlich nur, die Kritik auszusitzen, man verweigert die öffentliche Diskussion. Das wird sich ändern müssen. Auch Mastrinder darf man nicht unschuldig in solchen Verhältnissen einsperren." 

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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