Eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Männern und Frauen soll die Umsetzung der Work-Life-Balance-Richtlinie ermöglichen, die heute im Sozialausschuss auf der Tagesordnung ist. Sie sieht unter anderem vor, dass künftig mindestens zwei Monate der Karenzzeit von jedem Elternteil zu leisten sind. Nur dann soll der Anspruch auf die vollen 24 Monate Karenz bestehen. Geht nur ein Elternteil – etwa die Mutter – in Karenz, beträgt die maximale Dauer 22 Monate. Die Dauer des Karenzanspruches bleibt bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes gleich. Auch die Väterkarenz soll dadurch häufiger in Anspruch genommen werden, hofft die ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf, Mitglied im Sozialausschuss. Eine Ausnahme gibt es für Alleinerziehende: Sie können nach wie vor bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres ihres Kindes in Karenz gehen. Aus finanzieller Sicht haben Eltern keine Kürzungen zu befürchten, da die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes unabhängig von der Bezugsdauer gleichbleibt.
Daneben gibt es eine Vielzahl an weiteren Maßnahmen, unterstreicht Graf: "Der Familienzeitbonus, also jene finanzielle Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen, soll zudem künftig von derzeit 740 auf 1.480 Euro erhöht werden." Damit will man mehr Vätern die Familienzeit ermöglichen. Graf verweist auf andere europäische Länder, in denen Anreize zur Väterbeteiligung gut gegriffen haben. Um mehr Flexibilität möglich zu machen, soll die Dauer der Familienzeit einmalig geändert werden können, erläuterte die Mandatarin.
Der Zeitraum für die Inanspruchnahme von Elternteilzeit wird zudem ausgebaut. "Auch der Personenkreis, der eine Pflegefreistellung in Anspruch nehmen kann, wird erweitert: Eine Verwandtschaft zwischen pflegender Person und betreuter Person muss nicht mehr vorliegen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben." Zudem werden auch Antrags- und Kulanzfristen beim Kinderbetreuungsgeld, Partnerschaftsbonus und Familienzeitbonus wurden ausgedehnt", so Graf abschließend. (Schluss)
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