Koza: Bildungsbonus wird deutlich erhöht und in Dauerrecht übernommen

Heute wurde im Sozialausschuss beschlossen, dass der im Rahmen der COVID-Maßnahmen eingeführte Bildungsbonus in Dauerrecht übernommen und deutlich erhöht wird. „Der Bildungsbonus ist eine Maßnahme, die nun nicht mehr zeitlich befristet, sondern dauerhaft gilt. Er verbessert die Chancen, schafft Perspektiven und sichert finanziell besser ab. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, die auch einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass die Aneignung notwendiger zusätzlicher Qualifikationen beziehungsweise Umschulungen im Rahmen der sozial-ökologischen Transformation für Betroffene sozial abgesichert erfolgen kann. Also um eine Maßnahme, die es genau jetzt braucht“, sagt Markus Koza, Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen.  

Länger dauernde Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen stellten Bezieher:innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bislang vor große finanzielle Herausforderungen. Weil sich viele Betroffene längere Ausbildungsprogramme schlichtweg finanziell nicht leisten konnten, wurden diese abgebrochen. Oft genug wurden wieder Jobs angenommen, die weder gut entlohnt, noch besonders stabil waren und darüber hinaus auch keine wirkliche Zukunftsperspektive boten. Beim nächsten Jobverlust stand der/die Betroffene wieder beim AMS. „Aus so gut wie allen Studien wissen wir: Je besser die Qualifikation, desto höher die Wahrscheinlichkeit auf ein dauerhaftes, gut bezahltes und stabiles Beschäftigungsverhältnis und desto besser die Chancen am Arbeitsmarkt. Umso wichtiger ist unser heutiger Beschluss“, bekräftigt Koza.

Genau hier setzt der Bildungsbonus an. Er stockt Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bei länger andauernden Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen auf, sichert so finanziell besser ab und erleichtert dadurch das Erreichen eines Bildungsabschlusses, der wiederum die Chancen auf gute Arbeit und ein entsprechendes Einkommen deutlich verbessert.

Wie gestaltet sich der neue Bildungsbonus konkret?

Ab 2024 bekommen Arbeitslosengeld (ALG)- bzw. Notstandshilfe (NH)-Bezieher:innen einen Zuschuss gestaffelt nach der Dauer der Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme. Wer eine AMS-Maßnahme von mehr als vier Monaten in Anspruch nimmt, erhält 2024 über 220 € zusätzlich pro Monat zu ALG oder NH. Bei Maßnahmen, die länger als 12 Monate dauern, sogar bis zu knapp über 370 € pro Monat – gedeckelt mit der Höhe des Pflegestipendiums, auf jeden Fall aber die 220 € monatlich – unabhängig von der Höhe von ALG oder NH. Der Unterschied zum „alten“ Bildungsbonus: Von 2020 bis 2023 gab es einen einheitlichen Zuschuss von 180 € pro Monat bei Maßnahmen mit einer Dauer von über vier Monaten. „Der neue Bildungsbonus ist also deutlich höher und auch flexibler gestaltet“, freut sich Koza.

Seit Einführung des Bildungsbonus im Jahr 2020 wurde er von mehr als 70.000 Menschen in Anspruch genommen. In den nächsten Jahren werden es noch deutlich mehr werden – mit einer deutlich höheren Leistung. Sowohl der Bildungsbonus als auch die Deckelung für den Höchstbetrag werden dabei jährlich valorisiert, also um die Inflationsrate angepasst.  

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