Im Rahmen einer vom Österreichischen Behindertenrat organisierten Pressekonferenz gaben Vertreter*innen der Volksanwaltschaft, der Behindertenanwaltschaft, des Österreichischen Behindertenrates, des Unabhängigen Monitoringausschusses und von Selbstbestimmt Leben Österreich am 11. September 2023 im Festsaal der Volksanwaltschaft Einblick in die Staatenprüfung Österreichs durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen am zweiten Hauptsitz der Vereinten Nationen in Genf.
Während der Staatenprüfung am 22. und 23. August 2023 hat der UN-Fachausschuss erhoben, in welchen Bereichen seit der vorangegangenen Überprüfung im Jahr 2013 Fortschritte erzielt wurden und wo es noch Handlungsbedarf gibt.
„Österreichs Staatenprüfung verdeutlicht: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist 15 Jahre nach der Unterzeichnung endlich vollinhaltlich umzusetzen“, erklärte Martin Ladstätter, Präsidiumsmitglied des Österreichischen Behindertenrates, bei der Pressekonferenz. So sparte der UN-Fachausschuss im Rahmen der zweitägigen Staatenprüfung nicht mit Kritik und zeigte zahlreiche Problembereiche auf: Beginnend bei der Verantwortlichkeit der Länder für die Umsetzung der UN-BRK über die Bildung bis zur De-Institutionalisierung und Barrierefreiheit.
Ergebnis der Staatenprüfung sind sogenannte abschließende Bemerkungen („concluding observations“). Darin konstatiert der Fachausschuss, ob ein Vertragsstaat seinen Verpflichtungen nachkommt und in welchen Bereichen es Versäumnisse gibt. Die Handlungsempfehlungen werden zeitnah auf der Website der Vereinten Nationen veröffentlicht.
„Es reicht nicht, hier und da ein kleines Programm einzuführen oder eine Änderung an Gesetzesbezeichnungen vorzunehmen. Der Ausschuss forderte ernsthafte Umsetzungsmaßnahmen und auch – beispielsweise Ausschussmitglied Markus Schefer – einen TATBEWEIS, dass die Bundesländer durch schnelle und konkrete Maßnahmen die UN-BRK umsetzen wollen“, hielt Martin Ladstätter abschließend fest.
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