Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsument:innenschutz hat die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) langfristig gesichert. Der Verein erhält künftig 4,8 Millionen Euro pro Jahr. Teil der Förderung ist der Auftrag, die Rechte von Konsument:innen mit Abmahnungen, Musterprozessen und Verbandsklagen durchzusetzen. Im Vorjahr betreute der Verein im Auftrag des Ministeriums 231 Gerichtsverfahren. Die Erfolgsquote liegt seit Jahren über 90 Prozent. “Der VKI leistet hervorragende Arbeit für Österreichs Konsument:innen. Es war mir deshalb ein besonderes Anliegen, die Arbeit langfristig abzusichern”, betont Konsument:innenschutzminister Johannes Rauch. ****
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsument:innenschutz ist nicht nur selbst für den Schutz von Konsument:innen aktiv. Das Ministerium unterstützt auch Organisationen, die Verbraucher:innen beraten, informieren und rechtlich vertreten. Zu den wichtigsten gehört der Verein für Konsumenteninformation. Er bietet Vergleichstests an, stellt leicht verständliche Informationen zu häufigen rechtlichen Fragen zur Verfügung, zum Beispiel zu Verträgen, Gewährleistung und Garantie bereit und berät Konsument:innen bei Problemen und geht, wenn notwendig, gerichtlich vor.
Die Förderung des Vereins erhöhte sich in dieser Gesetzgebungsperiode von 4,1 auf derzeit 4,8 Millionen Euro. Sie wurde nun für die Jahre 2023 bis 2025 fixiert. Zur Basisförderung von 3,7 Millionen Euro kommt ein Werkvertrag mit einem Volumen von 1,1 Millionen Euro. Damit führt der VKI Abmahnungen, Musterprozesse und Verbandsklagen gegen Unternehmen durch. So werden etwa unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt oder gegen unlauteren Wettbewerb durch irreführende Werbung geklagt.
„Verbraucher:innen haben zwar viele Rechte, Unternehmen halten sich aber leider viel zu oft nicht an die geltenden Regeln. Geschädigten Kosument:innen mit Beratung und wenn notwendig Klagen zur Seite zu stehen, ist gerade in Zeiten hoher Inflation und der zunehmenden Verlagerung des Handels ins Internet wichtiger denn je. Der VKI ist dabei ein zuverlässiger Partner”, lobt Konsument:innenschutzminister Rauch.
231 Verfahren im Vorjahr – Erfolgsquote über 90 Prozent
In Österreich müssen die Rechte von Verbraucher:innen überwiegend im Zivilrechtsweg durchgesetzt werden. In vielen Fällen hindert das Prozesskostenrisiko die Verbraucher:innen, ihre Rechte gegenüber Unternehmen geltend zu machen. Deshalb beauftragt das Ministerium den VKI seit 1992 mit der Durchsetzung von Verbraucher:innenrechten vor Gericht. Die Urteile klären oft offene Rechtslagen, die eine Vielzahl von Verbraucher:innen betreffen.
Bisher führte der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Ministeriums rund 1.570 Musterverfahren, 2.300 Verbandsverfahren und 28 Sammelklagen. Im Jahr 2022 waren es 231 Verfahren. Die Erfolgsquote betrug 2022 sogar 97 Prozent. Schwerpunkte im Jahr 2022 waren Reisen, Finanzdienstleistungen und Energieversorgung.
Auf Urteile folgen regelmäßig auch Sammelaktionen, bei denen der VKI Ansprüche von betroffenen Verbraucher:innen sammelt und eine Gesamtlösung anstrebt. Alleine in den letzten fünf Jahren konnten auf diese Weise 40 Millionen Euro für rund 470.000 geschädigte Konsument:innen erstritten werden.
“Für Verbraucher:innen ist es oft unmöglich, unlautere Geschäftspraktiken und faule AGB-Klauseln zu erkennen. Im schlimmsten Fall muss nicht nur gegen einzelne Unternehmen, sondern gegen Praktiken einer ganzen Branche vorgegangen werden. Als Konsument:innenschutzminister werde ich deshalb weiterhin vom Klagerecht Gebrauch machen. Ungleichgewichte dürfen nicht zulasten der Konsument:innen gehen”, zeigt sich Rauch bestimmt.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsument:innenschutz hat am 31.08. einen umfassenden Bericht über die Finanzierung des VKI an den Nationalrat übermittelt.
Ausgewählte höchstgerichtliche Urteile aus 2022 und 2023
Banken: Keine Sollzinsen für Härtefälle
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BAWAG P.S.K. geklagt, um zu klären, ob Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung weiterhin Sollzinsen verlangen durften. Der OGH entschied Anfang 2022 zu Gunsten der Verbraucher:innen. Nach Aufforderung durch den VKI erklärten sich inzwischen alleBanken bereit, eine Rückerstattung vorzunehmen. Die Höhe der Rückerstattung beträgt nach den bisherigen Erfahrungen einige Hundert bis mehrere Tausend Euro pro Person.
Versicherungen: Unzulässige Klauseln im Vertrag
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums gegen 18 Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen der Er- und Ablebensversicherung, Pensionsversicherung und Ablebensrisikoversicherung der Uniqa Österreich Versicherungen AG Klage eingebracht. Bereits in den Unterinstanzen wurde die Mehrheit der beanstandeten Klauseln rechtskräftig für unzulässig erklärt. Der OGH erklärte in weiterer Folge auch die Stornoklauseln für unzulässig. Die auf der Grundlage der unzulässigen Klauseln verrechneten Beträge sind von Konsument:innen rückforderbar. Um den betroffenen Konsument:innen die Rückforderung zu erleichtern, stellt der VKI kostenlose Musterbriefe zur Verfügung.
Telekom: Irreführende Werbung
Die A1 Telekom Austria AG bewarb hochwertige Mobiltelefone um „0 Euro“. In Werbepostern und im Internet warb das Unternehmen damit, dass dies in all seinen Tarifen gelte, und wies dabei nicht ausreichend auf weitere Vertragsbedingungen und Gebühren hin. Der OGH sah die Werbung als irreführend an. A1 darf bei Kombi-Angeboten von Mobiltelefon und Tarif den Preis des Mobiltelefons nun nicht mehr mit „0 Euro“ bewerben, ohne auf sonstige belastende Bedingungen und Preisbestandteile klar hinzuweisen. Die Entscheidung ist richtungsweisend für die Werbung der gesamten Telekom-Branche.
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