Arbeitsbedingte psychische Belastungen evaluieren!

Vor 10 Jahren trat eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in Kraft. Seither müssen neben körperlichen auch psychische Belastungen verbindlich evaluiert werden. Damals war es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber gibt es heute ein Grund, das zehnjährige Jubiläum zu feiern? Die Realität offenbart eine deutliche Kluft zwischen Anspruch und Umsetzung der Schutzverpflichtung. 

Viele Arbeitnehmer:innen klagen über Arbeitsdruck, Zeit- und Leistungsdruck, den Umgang mit schwierigen Personen, Informationsmängel und ungünstig gestaltete Arbeit. Sie arbeiten unter psychisch enorm beanspruchenden Arbeitsbedingungen, die ihre Gesundheit gefährden und langfristig krank machen. Arbeitgeber:innen müssen daher in regelmäßigen Abständen arbeitsbedingte psychische Risiken beurteilen, abschätzen und Gefahren durch konkrete Maßnahmen ausschalten oder zumindest reduzieren. 

Jubiläum als Weckruf  

Die gesetzliche Verankerung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Jahr 2013 war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Praxis zeigt, dass beim Thema Evaluierung weitere Verbesserungen und Konkretisierungen notwendig sind. Das Jubiläum „10 Jahre Evaluierung psychischer Belastungen“ muss daher ein Weckruf sein. Beim Thema „Psyche und Arbeit“ gibt es viel zu tun! 

Mehr dazu erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit, dem Fachmagazin von ÖGB und Bundesarbeitskammer zu Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit. Das Magazin kann unter www.gesundearbeit.at/magazin kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden.

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