„Wir wollen die Ersparnis durch den neuen Mietpreisdeckel für die Mieter:innen gesetzlich wasserdicht machen und sie vor allfälligen Klagen schützen“, kommentieren die Verhandler:innen des Mietpreisdeckels Johann Singer (ÖVP) und Nina Tomaselli (Die Grünen) die aktuelle Diskussion zur Notwendigkeit der Verfassungsbestimmungen im gestern präsentierten Mietpreisdeckel-Gesetz. Die Expert:innen hätten zu diesem Schritt geraten, weil Vermieter:innen in den kommenden Jahren Verluste entstehen könnten, die sie ohne diese Schutzbestimmung für die Mieter:innen in der Verfassung möglicherweise geltend machen könnten. „Es ist jedenfalls nicht die Intention, dass der Gesetzgeber in Zukunft bei Änderungen des Mietrechtsgesetzes oder der Valorisierungsbestimmungen eine Zweidrittel-Hürde nehmen muss“, so die beiden Politiker:innen.
Man starte jetzt den parlamentarischen Verhandlungsprozess. „Die Opposition ist eingeladen, sich und die Fachkunde ihrer Expert:innen in die Gestaltung des Gesetzes einzubringen“, so Singer Richtung SPÖ und FPÖ. Man hoffe auf konstruktive Verhandlungen, das Gesetz sei zu wichtig für die Österreicher:innen um politisches Kleingeld zu wechseln.
Von Seiten der Regierungsparteien wird darauf hingewiesen, dass unabhängige Expert:innen wie Christoph Badelt und Gabriel Felbermayer den Mietpreisdeckel ausdrücklich begrüßt haben – auch den Fakt, dass Mieter:innen die Unsicherheit genommen und Preise langfristig kalkulierbar werden.
„Die Intention des Gesetzes ist klar: Wir wollen die Wohnkostenbelastung der österreichischen Mieter:innen lindern und, nach den neuen Maklerprovisionsregelungen und dem Wohnkostenzuschuss, einen weiteren Baustein zur Sicherstellung von leistbarem Wohnen liefern“, so Tomaselli abschließend.
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