Praktikum/Ferialjob vorbei? Schau, ob dir noch Geld zusteht

Tausende Schüler:innen verbrachten den Sommer damit, die ersten Schritte in der Berufswelt zu setzen. Immer wieder melden sich in der AK-Beratung enttäuschte Jugendliche, die unter dem Titel „Praktikum“ voll gearbeitet haben, dann aber bestenfalls ein Taschengeld bekommen haben. Auch vergessen Arbeitgeber:innen bei der Endabrechnung manchmal, das Urlaubsgeld auszubezahlen. Die AK Wien unterstützt Jugendliche auch nach Beendigung des Ferialjobs.

Wie aktuelle Daten belegen, sind Beratung und Unterstützung auch dringend notwendig. So zeigt eine Studie des Österreichischen Instituts für Bildungsforschung im Auftrag der AK, dass 89 Prozent aller Schüler:innen über ihre Rechte in Praktikum, Ferial- und Gelegenheitsjob informiert werden möchten. Gleichzeitig sind gerade einmal elf Prozent tatsächlich informiert. 

Die wichtigsten Tipps nach Beendigung von Praktikum und Ferialjob: 

1. Endabrechnung kontrollieren lassen!

Der/die Arbeitgeber:in muss am Ende eines Ferialjobs eine Endabrechnung übermitteln. Anhand dieser Abrechnung kann überprüft werden, ob alles ausbezahlt wurde, was dir zusteht (Lohn, Entgelt für geleistete Überstunden, anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, offene Urlaubsansprüche). Wir helfen dir gerne bei der Überprüfung der Abrechnung. 

2. Nichts voreilig unterschreiben!

Unterschreibe vorher keine Vereinbarung, die dir seltsam vorkommt oder von der du nicht weißt, worum es geht. In Zweifelsfällen ist es immer sinnvoll, umgehend mit dem Betriebsrat des Unternehmens, mit der zuständigen Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer Kontakt aufzunehmen.

3. Arbeitgeber:in zur Nachzahlung auffordern

Wenn dir zustehendes Entgelt, wie zum Beispiel das Geld für geleistete Überstunden nicht ausbezahlt wurde, ist der/die Arbeitgeber:in umgehend schriftlich zur Nachzahlung aufzufordern. Wichtig: Nicht zu lange warten! Oft gibt es Verfallsfristen und man muss offene Ansprüche innerhalb kurzer Zeit (z.B. drei Monate) einfordern. Ansonsten verlierst du womöglich den Anspruch auf dein Geld.

4. Negativsteuer zurückholen

Wenn Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl keine Lohnsteuerpflicht vorliegt, kann diese innerhalb der nächsten fünf Jahre mit der Arbeitnehmer:innenveranlagung vom Finanzamt zurückgeholt werden. Lohnsteuerpflichtig sind jene Personen, die über das Jahr gerechnet über 12.759 Euro verdienen. Wer weniger erhält und wem Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen wurden, kann sich die sogenannte „Negativsteuer“ zurückholen. 

Mehr Infos und Beratungsanfrage: Ferialjob & Pflichtpraktikum | Arbeiterkammer Wien

Schüler:innen und Studierende in Wien finden arbeitsrechtliche Beratung auch bequem direkt neben der Uni Wien hier: Faktory | AK Beratung

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