„Die Änderung des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes schafft die gesetzliche Grundlage für mehr Transparenz“, betont ÖVP-Abgeordneter Andreas Ottenschläger im Rahmen seiner heutigen Plenarrede. Damit werde etwa die Fortsetzung des Ergänzungsgutachten als wichtiges Prüfungsinstrument gewährleistet – „dieses ermöglicht es den Finanzämtern, die Angaben von Antragsstellern von entsprechenden Förderungen objektiv auf ihre Richtigkeit zu prüfen“.
Zur oppositionellen Kritik an der Transparenz der COVID-Fördermaßnahmen stellt der ÖVP-Mandatar klar: „Einerseits prüft der Rechnungshof – als wichtigstes parlamentarisches Kontrollinstrument – die COFAG. Und zweitens gibt es eine Transparenzliste, in der jede Förderung eines Unternehmens über 10.000 Euro veröffentlicht wird und einsehbar ist. Anwürfe der Opposition gehen hier also ins Leere.“ Die absolute Mehrzahl an Anträgen sei zudem „gut und rasch“ abgearbeitet worden.
Ottenschläger abschließend: „Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Finanzverwaltung und bei der COFAG möchte ich an dieser Stelle meinen Dank aussprechen. Sie haben unter Hochdruck hervorragende Arbeit geleistet und so einen wichtigen Beitrag im Sinne von Standort und Arbeitsplätzen geleistet.“
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