„Wie manche mit dem Recht auf Unschuldsvermutung in unserer Republik umgehen, darüber sollten wir einmal ganz grundsätzlich nachdenken. Im Fall von Johann Fuchs wurde die Unschuldsvermutung jedenfalls einmal mehr nicht ernst genommen“, erinnert heute, Donnerstag, ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker an die medialen Vorverteilungen gegenüber dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA), Johann Fuchs, dem heute in einer Berufungsverhandlung der in erster Instanz erfolgte Freispruch bestätigt wurde. Über den Freispruch wird nicht im gleichen Ausmaß berichtet, wie bei Bekanntwerden der Vorwürfe. Es sei natürlich legitim, dass Behörden entsprechende Ermittlungen durchführen. Steinacker betont: „Wir leben in einem funktionierenden Rechtsstaat. Einzig allein die unabhängige Justiz entscheidet über Recht und Unrecht.“ Für die Abgeordnete sei es daher wesentlich ein Ermittlungsverfahren abzuwarten und abschließende Ergebnisse zu bewerten.
„Alle Vorwürfe, die gegenüber Fuchs in den letzten Monaten ausführlich medial erhoben wurden, stellen sich als haltlos heraus. Einmal mehr muss darauf hingewiesen werden, dass die Unschuldsvermutung in Österreich für jeden gilt“, so Steinacker, die sich gleichzeitig für verbesserte Beschuldigtenrechte ausspricht: „Man wird dem Rechtsstaat nicht gerecht, wenn freigesprochene Beschuldigte neben der starken psychischen Belastung auch auf den hohen Kosten sitzen bleiben. Darüber hinaus braucht es endlich eine Beschleunigung der Verfahren. Niemand darf aber öffentlich vorgeführt und vorverurteilt werden.“ (Schluss)
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