Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:
Gesetz, mit dem die Wiener Stadtverfassung, das Wiener Bedienstetengesetz und das Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 geändert werden und das Gesetz über die Organisation des Stadtrechnungshofes (Stadtrechnungshofgesetz), das Gesetz über die Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in Wien ab 2024 (Wiener Akademienförderungsgesetz 2024) und das Gesetz über die Beschränkung von Wahlwerbungskosten und zur Einrichtung eines Wiener Unabhängigen Parteienprüfsenates (Wiener Parteiengesetz) erlassen werden
Der Entwurf ist samt Vorblatt, Erläuterungen und einer Textgegenüberstellung im Internet auf der Seite
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm
abrufbar und liegt in der Zeit von 23. August 2023 bis 13. September 2023 in den magistratischen Bezirksämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse
post@md-r.wien.gv.at
gesendet oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. (Schluss)
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