„Am Schauplatz Gericht“: „Der mysteriöse Untergang der Magic Blue“

Wien (OTS) – „Am Schauplatz Gericht“ dokumentiert am Donnerstag, dem 24. August 2023, um 21.05 Uhr in ORF 2 drei Gerichtsverfahren, in denen Bürgerinnen und Bürger einen Schaden erlitten haben und Ersatz fordern. Von der Versicherung, von der Bank und vom Nachbarn.

In einer Werft in Toulon in Frankreich ist in der Nacht vom 16. auf den 17. April 2022 die 25 Meter lange Motoryacht „Magic Blue“ des Tiroler Geschäftsmannes Armin Ellinger in Brand geraten und untergegangen. Ein Mitglied der vierköpfigen Crew ist dabei ums Leben gekommen. Jetzt sind Gerichtsverfahren in Frankreich und in Österreich wegen der Schäden in Millionenhöhe am Laufen. Unter anderem deshalb, weil die sinkende „Magic Blue“ neben benachbarten Booten und am Pier parkenden Autos auch noch ein Unterseeboot der französischen Marine beschädigt hat.
Die Versicherung, die Herr Ellinger für das Boot abgeschlossen hatte, weigert sich, den Schaden zu bezahlen. Sie behauptet, Herr Ellinger habe durch falsche bzw. unterlassene Angaben vorvertragliche Anzeigeobliegenheiten verletzt und die Versicherung dadurch zum Abschluss eines Versicherungsvertrages veranlasst, den sie in Kenntnis der wahren Umstände nicht getätigt hätte.
Herr Ellinger beteuert, er habe einem Versicherungsvertreter gegenüber wahrheitsgemäße Angaben gemacht und kämpft um seine Existenz. Ein Prozessmarathon hat begonnen.

Die Pensionistin Gerlinde S. und ihr Mann haben in Hanglage in Wien einen Garten, auf dem eine kleine Holzhütte steht. Als der neue Nachbar Anfang 2021 zu bauen begann und eine tiefe Grube ausgehoben wurde, stürzte ein Teil des Grundes von Familie S. samt der Hütte ab. Zunächst wurde Frau S. seitens der Baufirma und des Bauherrn versichert, dass man für den Schaden aufkommen werde. Was nach einem einfach zu lösenden Fall aussah, entwickelte sich zu einem komplizierten, langwierigen Gerichtsstreit um die Haftungsfrage. Jetzt gibt es einen überraschenden Vergleich.

Eine ältere Dame aus der Steiermark wurde von einer großen Bank auf Zahlung von 3.500 Euro geklagt. Sie hätte per Fingerabdruck eine VISA-Überweisung zu einer dubiosen Handelsfirma für Kryptowährungen in Estland legitimiert. Frau F. sagt, dass sie nichts mit Kryptowährungen zu tun hat. Sie hätte keine Zahlung genehmigt und sich immer korrekt und vorsichtig verhalten. Offenbar waren Betrüger am Werk. Sie wurde von der Bank auf Zahlung geklagt, und bald war klar, dass der Verlierer im Prozess ein Vielfaches der 3.500 Euro zahlen würde müssen. Jetzt gibt es ein rechtskräftiges Urteil.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ORF

Am_Schauplatz_GerichtFernsehenMedienORF
Comments (0)
Add Comment