In der Debatte rund um kürzere Arbeitszeiten und warum diese nicht möglich seien, wird „offenbar kein Trick mehr ausgelassen“, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller und wundert sich über eine kürzlich veröffentlichte Statistik der Agenda Austria. Darin wird Teilzeitarbeit miteinberechnet und behauptet, Österreich rangiere im Arbeitszeit-Europavergleich am unteren Ende.
Zu behaupten, dass kürzere Arbeitszeiten in Österreich längst Realität seien, „ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen, die Teilzeit arbeiten, und zwar weil sie müssen, nicht weil sie wollen“, so Müller. Die Hälfte aller Frauen in Österreich arbeitet Teilzeit, weil entweder ausreichende Kinderbetreuung fehlt, sie sich um die Pflege von Angehörigen kümmern oder es schlicht keine Vollzeitarbeitsplätze für sie gibt. „In diesem Zusammenhang Teilzeit für den Vergleich heranzuziehen, ist ein Taschenspielertrick, weil das ja mit geringerer Entlohnung einhergeht“, sagt Müller und weiter: „Das mit einer Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich gleichzusetzen, ist zynisch und gelinde gesagt frauenfeindlich.“
47 Millionen unbezahlte Mehr- und Überstunden
Wie eine Sonderauswertung der Statistik Austria für die AK Wien zeigt, haben Arbeitnehmer:innen in Österreich außerdem alleine im vergangenen Jahr 47 Millionen Mehr- und Überstunden ohne Bezahlung oder Zeitausgleich geleistet. Frauen sind noch stärker betroffen als Männer.
Männern werden 23 Prozent nicht abgegolten bei Frauen, die zu einem deutlich höheren Anteil Teilzeit arbeiten, sind es sogar 28 Prozent. „Es ist schon erstaunlich, wenn von Teilzeitkräften immer wieder verlangt wird, dass sie mehr arbeiten sollen, auf der anderen Seite bekommen jene, die deutlich mehr arbeiten als sie müssten, diese Leistung dann nicht bezahlt“, so Müller.
„Wir erbringen aktuell in derselben Zeit viel mehr Leistung als früher. Daher geht es jetzt um eine stufenweise Reduktion der Arbeitszeit. Unser Ziel ist eine Verkürzung der Arbeitszeit, die die gestiegene Produktivität und die stetig steigende Verdichtung der Arbeit berücksichtigt. Das Hauptziel liegt dabei auf der Reduktion der Arbeitsstunden pro Woche“, schließt der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte.
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