ÖGB-Katzian appelliert an Arbeitgeber, Katastrophenhelfer:innen freizustellen

„Ohne den tatkräftigen Einsatz des Bundesheeres und der hauptamtlichen und Tausenden freiwilligen Helferinnen und Helfer der Blaulichtorganisationen sähe es in weiten Teilen Kärntens und der Steiermark noch viel schlimmer aus“, bedankt sich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian bei den Tausenden Einsatzkräften, „viele von ihnen haben das ganze Wochenende durchgearbeitet.“

 

Weil die Situation instabil bleibt, ist zu befürchten, dass dieser Katastropheneinsatz noch länger dauern wird. Zwar ist es sowohl für Angestellte als auch für Arbeiter:innen gesetzlich geregelt, dass sie bei einem sogenannten Großschadensereignis (mehr als 100 Personen sind mindestens acht Stunden im Einsatz) als Mitglieder von Hilfs-, Rettungs-, oder Katastrophenschutzorganisatioenn für die Zeit ihrer Hilfe unter Fortzahlung des Entgelts von der Dienstleistung freigestellt werden. „Diese Freistellung muss aber mit dem Arbeitgeber vereinbart werden“, erklärt Katzian und appelliert an alle Arbeitgeber, diesen so wichtigen Einsätzen nicht im Weg zu stehen: „Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden jetzt in den Katastrophengebieten dringend gebraucht. Bitte lassen Sie zu, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich weiter in den Dienst dieser wichtigen Sache stellen, ohne Einkommensverluste befürchten oder dafür Urlaub nehmen zu müssen!“

 

Infos, was Arbeitnehmer:innen beachten müssen, die wegen Überschwemmungen nicht zur Arbeit kommen können, unter www.oegb.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund

ArbeitsrechtGewerkschaftenÖGBUnwetter
Comments (0)
Add Comment