Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:
Gesetz über die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbeihilfegesetz – WrWbG)
und
Änderung des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989
Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm
abrufbar und liegt den magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 7. August bis 5. September 2023 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
post@ma50.wien.gv.at
oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.
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