Wien (OTS) – Im ersten Halbjahr 2023 haben die 12 Fahndungsteams der Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung 111 Fälle erfolgreich abgeschlossen und dadurch Steuernachzahlungen in Höhe von 21,3 Mio. Euro erzielt. Den Steuerhinterziehern drohen zusätzlich Strafen bis zum doppelten Betrag, der hinterzogen wurde – somit mehr als 42 Mio. Euro – und mitunter auch Haftstrafen.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die Bilanz der Teams der Steuerfahndung für 2023 beweist einmal mehr, wie wichtig die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen zum Schutz der redlichen Wirtschaft Österreichs ist. In den Betrugsmustern lässt sich eine Zunahme von Vorkommnissen in der IT-Branche erkennen. Darüber hinaus treten auch weiterhin im Bau- und Baunebengewerbe, der Gastronomie, dem Elektronikhandel sowie im Dienstleistungsbereich Betrugsmuster betreffend Steuerhinterziehungsmodellen auf. Mit zusätzlich erwirkten Steuerzahlungen von 21,3 Mio. Euro ist klar ersichtlich, welchen Schaden die 12 Fahndungsteams der Steuerfahndung von Österreichs Budget und damit von den korrekt handelnden Unternehmen abwenden konnten. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen für ihre äußerst professionelle und engagierte Arbeit.“
„Die Steuerfahndung spielt in der Betrugsbekämpfung eine zentrale Rolle. Im Verbund mit den weiteren Einheiten im Amt für Betrugsbekämpfung gelingt es regelmäßig, sowohl national als auch international tätige Steuerhinterzieher aufzuspüren und zur Rechenschaft zu ziehen. So stellen wir sicher, dass die korrekten Unternehmerinnen und Unternehmer in einem fairen Wettbewerbsumfeld tätig sein können“, so ABB Vorstand Alfred Hacker.
„Wir bekämpfen systematischen und organisierten Steuer- bzw. Abgabenbetrug. Steuerhinterziehung schadet dem Wirtschaftsstandort, weil damit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Abgabenpflichtigen konterkariert wird. Eine zielgerichtete und effiziente Betrugsbekämpfung mit einer fortgesetzten Spezialisierung, vor allem im digitalen Bereich, ist zur Verhinderung einer systematischen Steuerhinterziehung immens wichtig“, so Christian Ackerler, Leiter der Steuerfahndung.
Von Jänner bis Juni 2023 haben die 126 Fahnderinnen und Fahnder 73 Hausdurchsuchungen mit insgesamt 329 Einsatzkräften sowie 38 Kontoöffnungen durchgeführt. Bei den Hausdurchsuchungen wurden mehr als 26 TB an IT-Daten sichergestellt. Drei ausgewählte Fälle illustrieren die abwechslungsreiche Arbeit der Steuerfahndung.
Umsatzsteuerbetrug mit Windowslizenzen verhindert
Der Betrugskoordinator der Dienststelle Linz des Finanzamts Österreich informierte im Dezember 2021 die Steuerfahndung darüber, dass mit Oktober und November 2021 von einem Linzer Unternehmer Windowslizenzen in auffallend großer Anzahl an Unternehmer in Amstetten verkauft wurden. Insbesondere stachen die unglaubwürdigen Preisgestaltungen sowie die Tatsache, dass die Käufer zuvor nicht mit Windowslizenzen gehandelt hatten, hervor.
Erste Ermittlungsschritte zeigten rasch, dass die Lieferkette alle Merkmale eines geplanten Umsatzsteuerbetruges aufwies: Sowohl der Einkauf, als auch der Verkauf, liefen über Firmen, die dem Linzer Unternehmer zuzurechnen waren. Zudem wurde im Rahmen der Ermittlungen festgestellt, dass es sich bei dem konkreten Unternehmer um eine wegen Betrugs einschlägig vorbestrafte Person handelte.
Im Jänner 2022 wurden von den dubiosen Firmen rund 400.000 Euro Vorsteuerguthaben beim Finanzamt geltend gemacht. Die Verdachtslage wurde der Staatanwaltschaft Linz mitgeteilt, die umgehend Hausdurchsuchungen anordnete.
Das Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen und die vorgelegten Lizenzschlüssel brachten zu Tage, dass der beschuldigte Unternehmer Lieferungen vortäuschte, denen keine Leistungen zu Grunde lagen. Er wollte damit das Finanzamt und seine Kunden über die Abzugsfähigkeit der von ihm, in den frei erfundenen Rechnungen, ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer täuschen. Das Eingreifen des Finanzamtes und die Ermittlungen der Steuerfahndung verhinderten die Auszahlung der Vorsteuer aufgrund der unrichtig abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen. Der Beschuldigte muss sich nun vor Gericht verantworten.
Internationale Fahndung nach Steuerhinterzieher eingeleitet
Im Zuge von Überwachungsmaßnahmen wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zollamtes Klagenfurt Villach auf einen Liechtensteiner PKW der Marke Lamborghini 724 Huracan aufmerksam. Auf Grundlage einer entsprechenden Verdachtsmeldung wurden Ermittlungen der Steuerfahndung Klagenfurt aufgenommen.
Diese ergaben, dass der Verdächtige seit 2012 über relativ geringe Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, nichtselbständiger Arbeit sowie AMS Bezüge und Notstandshilfe verfügte. Im eklatanten Widerspruch hierzu standen jedoch die benötigten Geldmittel für den Ankauf des Lamborghini in Höhe von 259.000 Schweizer Franken, der Lebensunterhalt für seine 4 köpfige Familie sowie die Kosten für die Anschaffung eines weiteren Luxuskraftfahrzeuges. Der Beschuldigte konnte zudem die Mittelherkunft nicht plausibel darlegen und kam den mehrfachen Aufforderungen zur Vorlage der Kontoverlaufsdaten seiner Bankkonten nicht nach. Daraufhin erfolgten die zwangsweise Öffnung der Konten und Bankgeschäfte sowie weitere Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung.
Im Zuge dieser konnte ermittelt werden, dass der Beschuldigte über Jahre bei einer in Wien ansässigen Firma, die im dem Verkauf von Anlegerpaketen im Bereich der Kryptowährungen tätig war, als Finanzvorstand arbeitete, dies aber gegenüber den Finanzbehörden verschleierte. Die Auswertung der übermittelten Kontoverläufe ergab, dass der Beschuldigte Einkünfte in Höhe von 480.000 Euro hatte, welche weder erklärt, noch versteuert wurden.
Der Beschuldigte hat sich während des finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und der Außenprüfung in die USA abgesetzt und ist aktuell flüchtig. Die Steuerfahndung hat internationale Fahndungsmaßnahmen gegen den Flüchtigen gesetzt.
Schwarzzahlungen in der Baubranche
Durch einen Zufallsfund während der Hausdurchsuchung bei einem Gastronomie- und Hotellerie-Unternehmen stießen Steuerfahnderinnen und -fahnder aus Salzburg auf einen Kalender mit Informationen über Bau- und Renovierungsarbeiten an den Gebäuden des Unternehmens. Darin waren auch geleistete Barzahlungen an die beauftragten bauausführenden Unternehmen vermerkt, welche sich bei den Ermittlungen als Schwarzgeldzahlungen herausstellten. Diese Zahlungen wurden weder bei dem Bau-Unternehmen als betriebliche Umsätze und Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst, noch wurden sie in weiterer Folge in den Steuererklärungen offengelegt.
Die Steuerfahnder haben daraufhin auf Grundlage eines vorläufigen strafbestimmenden Wertbetrages von 720.000 Euro eine Hausdurchsuchung zur Beweismittelsicherung bei dem Bauunternehmen durchgeführt. Im Zuge dieser Durchsuchung gab der Beschuldigte schließlich zu Protokoll, im Ermittlungszeitraum 1 Mio. Euro Schwarzgeld von diversen Bauunternehmern erhalten zu haben. Der Abschlussbericht der Steuerfahndung befindet sich derzeit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung. Der Gastronom als Auftraggeber des Bauvorhabens wird als Beitragstäter geführt.
Fotos: http://bit.ly/3Ys23zF
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundesministerium für Finanzen