St.Pölten (OTS) – Im Notfall wird durch einen einfachen Druck am Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette ein automatischer Notruf ausgelöst. Bei den meisten Anbietern kann man zwischen dem Notruftelefon classic und dem mobilen Notruftelefon wählen. Während das stationäre Notruftelefon für Sicherheit zu Hause sorgt, kann mit dem mobilen Notruftelefon zusätzlich auch unterwegs, also außerhalb der eigenen vier Wände, im Garten, bei Einkäufen, etc. ein Notruf abgesetzt werden und über den mobilen Handsender mit der Notrufzentrale Kontakt aufgenommen werden. „Im Jahr 2022 sorgten 21.278 Notruftelefone für mehr Sicherheit unserer Landsleute. Das Land Niederösterreich unterstützte die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher mit 450.000 Euro“, bilanziert Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Das Notruftelefon kann über die Trägerorganisationen der sozialen Dienste angemietet werden. Der Antrag auf Übernahme der Mietkosten eines Notruftelefons ist im Wege der Trägerorganisationen einzubringen. Trägerorganisationen sind derzeit Hilfswerk NÖ, Volkshilfe NÖ, Caritas der Diözese St. Pölten, Caritas der Erzdiözese Wien und das Österreichische Rote Kreuz Landesverband NÖ. Zu den Voraussetzungen für einen Mietkostenzuschuss zählen ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich und das Haushaltseinkommen darf die Einkommensgrenzen für die Fernsprechgrundgebührenbefreiung des Gebühren Info Service (GIS) in der jeweils geltenden Höhe nicht überschreiten. Diese Grenzen liegen 2023 bei einem Nettohaushaltseinkommen für Alleinstehende 1.243,49 Euro und für Ehepaare bei 1.961,75 Euro. Zudem benötigt es eine Bestätigung des Hausarztes über die Notwendigkeit eines Notruftelefons.
Weitere Rückfragen: Büro LR Teschl-Hofmeister unter 02742/9005-12655, Mag. (FH) Dieter Kraus, und E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at
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