„Die vielen Baustellen im Justizbereich müssen endlich angegangen werden. Die vergangenen Monaten haben einmal mehr gezeigt, dass es eine Stärkung der Beschuldigtenrechte braucht. Damit einhergehend ist auch ein Kostenersatz bei Freisprüchen notwendig. Man wird dem Rechtsstaat nicht gerecht, wenn freigesprochene Beschuldigte auf den hohen Kosten sitzen bleiben und starken finanziellen Belastungen ausgesetzt werden. Darüber hinaus braucht es endlich eine Beschleunigung der Verfahren, wie 2021 auch im Ministerratsvortrag beschlossen wurde. Das sind wichtige Maßnahmen, um die Justiz an die moderne Zeit anzupassen“, sagt Michaela Steinacker, Justizsprecherin der Volkspartei, und weiter: „Wenn der Justizministerin die Beschuldigtenrechte tatsächlich ein Anliegen wären, hätte sie schon längst Maßnahmen zur Verbesserung der Situation setzen können.“
Steinacker weiter: „Wir haben mit den Grünen schon im Februar 2021 die Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze der Justiz vereinbart. Die Einführung eines Bundesstaatsanwalts stellt eine gravierende Änderung des bisherigen Systems dar und muss gewissenhaft abgearbeitet werden. In einer Demokratie muss die Rückbindung zum Volk gegeben sein. Daher soll an der Weisungsspitze eine Person stehen, die dem Parlament verantwortlich ist, und zwar sowohl bei der Bestellung als auch bei der Abberufung und der laufenden Kontrolle. Das von Zadić vorgelegte Modell ist eines, das einen demokratiefreien Raum ohne parlamentarische Kontrolle bei der Bestellung und bei der Abberufung vorsieht. Die Unterstellung, wir seien nicht ambitioniert genug, weisen wir strikt zurück. Es ist die Volkspartei, die schon lange darauf drängt, dass etwas passiert, damit das Justizsystem gerechter und zeitgemäßer wird. Währenddessen hat Zadić viele im Regierungsprogramm vereinbarte Maßnahmen immer noch nicht abgearbeitet.“
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