Oö. Volksblatt: „Unschuldsvermutung“ (von Roland KORNTNER)

Die Rammstein-Konzerte in Wien haben also stattgefunden, trotz Protestkundgebungen im Umfeld. Und das ist gut so. Einerseits, dass ein klares Zeichen gegen Gewalt und Missbrauch gesetzt wurde. Dass viele Menschen demonstriert haben, Opfern Gehör zu schenken und ihren Schilderungen zu glauben. Dass (sexuelle) Übergriffe auf das Schärfste zu verurteilen und mit aller Härte des Gesetzes zu verfolgen sind.
Andererseits aber auch, dass die Events über die Bühne gegangen sind. Nicht, weil ich ein Fan der Gruppe wäre. Im Gegenteil: Als bekennender Musik-Liebhaber und -Käufer habe ich für meine Sammlung kein einziges Stück der deutschen Brachial-Rocker erworben. Auch keine der bombastischen Shows habe ich bisher besucht, das Bühnen-Outfit von Sänger Lindemann finde ich gruselig und die Texte oftmals abstoßend.
Doch egal, wie man zu Rammstein auch stehen mag. Und egal, wie schwer es in diesem speziellen Fall auch sein mag. Nicht nur für Otto Normalverbraucher, sondern auch für Prominente, egal ob aus dem Musik-Business, der Politik oder welchem Bereich auch immer, hat in einem Rechtsstaat wie Österreich die Unschuldsvermutung zu gelten. Und so lange, bis die Schuld erwiesen ist, darf man eben auch nicht mit einem Berufsverbot belegt werden.
Denn immer wieder findet eine öffentliche Vorverurteilung statt, die sich dann jedoch als falsch erweist.

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