ÖGB-Schumann: „Regierung streicht Müttern zwei Monate Karenz. Väterbeteiligung wird damit nicht gefördert“

Österreich hätte die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie schon lange umsetzen müssen. „Da die Regierung ihre Hausaufgaben nicht zeitgerecht gemacht hat, kommt nun ein Schnellschuss zum Schaden der Arbeitnehmer:innen heraus und streicht Müttern zwei Monate Karenz“, kritisiert Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende, den heute präsentierten Vorschlag von ÖVP und Grünen. „Frauen bleiben erfahrungsgemäß nicht kürzer zuhause, haben aber nun schon ab dem 22. Lebensmonat des Kindes keinen arbeitsrechtlichen Schutz mehr. Die Väterbeteiligung wird damit nicht gefördert.“  Eine besondere Herausforderung sei die überstürzte Umsetzung, da die neuen Regeln laut Entwurf schon für Geburten ab 1.8.2023 gelten sollen. „Das würde bereits jene Frauen betreffen, die jetzt schon im Mutterschutz sind“, warnt die ÖGB-Frauenvorsitzende. 

Die Änderungen seien außerdem nicht das richtige Instrument, um Väterbeteiligung zu erhöhen. „Das ist ein vorgeschobenes Argument“, kritisiert Schumann „dazu hätte man zum Beispiel längst den Partnerschaftsbonus erhöhen müssen.“ Es gäbe genug zu tun, was Familien wirklich helfen würde, etwa die Wochengeldfalle zu reparieren oder den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, vor allem für unter 3-Jährige, endlich voranzutreiben. 

Karenz und Kinderbetreuungsgeld in Einklang bringen 

Hinzu kommt, dass durch den Vorschlag der Regierung die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Karenz und Kinderbetreuungsgeld noch weiter auseinanderklaffen. „Die Regierung stiftet damit noch mehr Verwirrung in einem System, in dem sich jetzt schon nur mehr wenige Expert:innen auskennen“, kritisiert Schumann. „Karenz und Kinderbetreuungsgeld müssen zusammenpassen“, verweist Schumann auf das ÖGB-Modell, das auch beim ÖGB-Bundeskongress nächste Woche beschlossen werden soll: Auf Basis eines höheren Gesamtbetrages soll das Kinderbetreuungsgeld von einem Elternteil maximal bis zum 24. Lebensmonat und vom zweiten Elternteil maximal bis zum 30. Lebensmonat des Kindes bezogen werden können. Die arbeitsrechtliche Karenz inklusive Kündigungsschutz soll an dieses neue Modell des Kinderbetreuungsgeldes angepasst werden. 

www.bundeskongress.at

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