Volksbegehren Juni 2023 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag

Vom 19. bis 26. Juni 2023 findet österreichweit der vom Bundesminister für Inneres festgelegte gemeinsame Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren statt: 

  • NEUTRALITÄT Österreichs JA
  • anti-gendern-Volksbegehren
  • Verbot für Kinder-Instagram
  • Untersuchungsausschüsse live übertragen
  • Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
  • Asylstraftäter sofort abschieben
  • Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
  • Rettung unserer Sparbücher
  • Staatsbürgerschaft für Folteropfer 

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren 

  • in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder
  • online mittels elektronischer Signatur (z. B. Handy-Signatur) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren 

zu unterschreiben. 

Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden. 

Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale 

Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet: 

  • Montag, 19. Juni 2023, 8 bis 20 Uhr
  • Dienstag, 20. Juni 2023, und Mittwoch, 21. Juni 2023, 8 bis 18 Uhr
  • Donnerstag, 22. Juni 2023, 8 bis 20 Uhr
  • Freitag, 23. Juni 2023, 8 bis 18 Uhr
  • Samstag, 24. Juni 2023, und Sonntag, 25. Juni 2023, 8 bis 13 Uhr
  • Montag, 26. Juni 2023, 8 bis 19 Uhr 

Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.  

Es ist keine Terminreservierung notwendig. 

Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren: 

  • Internet: www.wien.gv.at/volksbegehren
  • Stadtservice Wien: Telefon 01/4000-4001 (Montag bis Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 17 Uhr sowie Donnerstag von 7:30 bis 17.30 Uhr)
  • Kundmachungen in allen Amtshäusern 

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist auch bei diesen Volksbegehren der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.  

Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter www.wien.gv.at/volksbegehren an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren.

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