Raab: Umsetzung der Work Life Balance-Richtlinie bringt auch Verbesserungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Im Gleichbehandlungsgesetz ist die Elternschaft und deren Diskriminierungsschutz bereits verankert. Mit der nationalen Umsetzung der Work Life Balance-Richtlinie werden die Bestimmungen weiter konkretisiert.

Das Gleichbehandlungsgesetz sieht nun einen umfangreichen Schutz vor Diskriminierung von Eltern und pflegenden Angehörigen vor. In Zukunft gilt nämlich der Diskriminierungsschutz auch dann, wenn zum Beispiel Elternkarenz, Elternteilzeit, Papamonat oder Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden. Bei Diskriminierungsfällen sind die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Gleichbehandlungskommission als erste Anlaufstellen wichtige Partner für Information, Beratung und Unterstützung.

Frauen- und Familienministerin Susanne Raab: „Durch diese Erweiterungen stärken wir den Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz auch dann, wenn sich Eltern dazu entscheiden, Zeit bei der Familie zu verbringen und Elternkarenz, Elternteilzeit oder Papamonat in Anspruch zu nehmen oder Angehörige zu pflegen. Das ist ein wichtiger Schritt, damit Familien noch einmal gestärkt werden und Eltern rechtlich geschützt sind, wenn sie zum Beispiel beim Wiedereinstieg in den Job möglicherweise diskriminiert werden. Diese Maßnahmen helfen auch, damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert wird.“

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