Der am Mittwoch im Nationalrat eingebrachte und heute präsentierte Gesetzesvorschlag für Verbesserungen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf birgt eine Reihe an Neuerungen, die eine selbstbestimmte, faire Elternschaft im Privaten wie im Arbeitsleben stärken soll.
„Das Gesetzesreformpaket zur Modernisierung und Förderung fairer geteilter Erziehungs- und Sorgearbeit sowie zur Stärkung der Rechte von Eltern und pflegenden Angehörigen am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Schritt für Österreich. Wir müssen raus aus dem konservativen ,Mama bleibt beim Kind‘-Denken hin zu einem modernen, gleichberechtigten Umgang mit Elternschaft und Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nach der Karenz“, zeigen sich die Grüne Frauensprecherin und stellvertretende Klubobfrau, Meri Disoski, und die Familiensprecherin der Grünen, Barbara Neßler, über das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige erfreut.
„Obwohl wir das Jahr 2023 schreiben, wissen wir, dass die Kinderbetreuung in den Familien in den allermeisten Fällen nach wie vor bei den Frauen liegt. Wir müssen daher die Rahmenbedingungen schaffen, damit Väter sich bereits möglichst früh und möglichst gerecht an der Kindererziehung beteiligen können. 9200 Väter haben im Jahr 2022 den Papamonat in Anspruch genommen, da geht noch deutlich mehr. Mit dem vorliegenden Paket bauen wir nun Hürden ab und es soll noch attraktiver und leichter für Väter werden, sich vermehrt einzubringen und die Verantwortung zu übernehmen. Die Inanspruchnahme des Papamonats darf nicht am Geld scheitern, doch viele Familien konnten es sich schlichtweg nicht leisten. Mit der Verdoppelung des Entgelts auf rund 1480 Euro, wollen wir diese Hürde abbauen und den Papamonat noch attraktiver machen. Außerdem weiten wir den Diskriminierungsschutz für alle, die Elternkarenz, Papamonat oder Pflegefreistellung in Anspruch nehmen aus, damit wir den Jungpapas die Angst vor Nachteilen im Berufsleben nehmen“, so Neßler.
Aber nicht nur Väter, vor allem Mütter leiden unter den in Österreich vorherrschenden Bedingungen zur Inanspruchnahme ihrer elterlichen Rechte nach der Geburt ihres Kindes. Noch immer gehen in erster Linie Frauen in Karenz, wechseln danach in Teilzeit und erleiden so lange Phasen der Benachteiligung am Arbeitsplatz durch fehlende Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen, welche verheerende Auswirkungen auf ihr Einkommen und meist Altersarmut zur Folge haben. Ein früherer Wiedereinstieg ins Berufsleben sowie bessere Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Elternteilzeit sollen hier entgegenwirken.
„Wenn Paare in Zukunft zwei Jahre in Karenz gehen möchten, müssen mindestens zwei Monate von dem Elternteil genommen werden, der nicht den Hauptteil der Karenz übernimmt, das sind meistens Väter. So garantieren wir, dass zukünftig auch Männer zumindest einen Teil der frühkindlichen Betreuungsarbeit übernehmen müssen. Um Negativfolgen nach dem Wiedereinstieg entgegenzuwirken, haben wir auch das Gleichbehandlungsgesetz erweitert und so echten Diskriminierungsschutz für Eltern und pflegende Angehörige wie auch Sanktionen für Betriebe bei Fehlverhalten verankert. So umfasst das Gleichbehandlungsgesetz nicht mehr nur Diskriminierungsschutz aufgrund des Geschlechts, sondern auch wenn zum Beispiel Elternkarenz, Elternteilzeit, Papamonat oder Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden. Damit garantieren wir, dass alle Eltern und pflegende Angehörige in Zukunft bei Diskriminierung am Arbeitsplatz das volle Ausmaß ihrer Rechte niederschwellig einfordern sowie außergerichtlich durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft vor ihrer:m Arbeitgeber:in vertreten werden können“, sagt Disoski abschließend.
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