AK Wien zu Vienna Pride: Ihre Rechte bei Diskriminierung im Job

Die Zahlen sind erschreckend. Laut einer europaweiten Studie wurden 43 Prozent der LGBTQI+-Community schon einmal diskriminiert oder belästigt. Mit dem Pride Month im Juni wird darauf aufmerksam gemacht, wie verbreitet Benachteiligungen und Diskriminierungen im Alltag sind und auch, was dagegen unternommen werden kann. AK Präsidentin Renate Anderl stellt klar: „Wir sind Ihre Stimme gegen Diskriminierung im Job!“ AK Infostand auf der Vienna Pride, 17.6., 11-22 Uhr, Erstberatung und Terminvereinbarungen bis 19 Uhr. Oder: Arbeitsrecht | Arbeiterkammer Wien

Etwa 300.000 Beschäftigte, also fast jede und jede:r Zehnte bezeichnet sich selbst als lesbisch, schwul, bi-sexuell, trans*, intersexuell, queer oder asexuell.  Viele dieser Menschen möchten sich in ihrem Job lieber nicht outen, weil sie Nachteile befürchten. „Die AK ist für alle Arbeitnehmer:innen in Österreich da“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Es ist egal, wer Sie sind, woher Sie kommen, wen Sie lieben. Wer mit uns arbeitet ist unsere Kollegin und unser Kollege, und alle haben Rechte. Die Arbeiterkammer achtet darauf, dass diese Rechte eingehalten werden. Die Arbeiterkammer berät Sie dazu gerne.“ 

Das sind Ihre Rechte bei Diskriminierung im Job: 

+ Es ist verboten, jemandem einen Job oder eine Führungsposition aufgrund der sexuellen Orientierung zu verweigern. Ebenso verboten sind Nachteile bei der Bezahlung, bei Aufstiegschancen, für Aus- und Weiterbildungsangebote und sonstigen Arbeitsbedingungen wie etwa bei der Einteilung von Dienstplänen oder auch für freiwillige Sozialleistungen des Unternehmens wie etwa betriebliche Sporteinrichtungen. 

+ Regenbogeneltern haben das gleiche Recht auf Karenz und Elternteilzeit und auf Pflegefreistellung, wenn das Kind krank ist. 

+ Unangenehmes oder übergriffiges Verhalten am Arbeitsplatz muss nicht toleriert werden. Diskriminierende Belästigungen sind nicht erlaubt. Auch dagegen können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen. Arbeitgeber:innen sind aufgrund ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht verantwortlich dafür, Sie zu schützen, sobald sie von solchen Vorfällen erfahren. Egal ob der Übergriff aus der Chefetage, von Kolleg:innen oder Kund:innen kommt. 

+ Im Falle einer Diskriminierung haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Der Mindestschadenersatz bei Belästigung beträgt 1.000 Euro. 

+ Auch wer eine Diskriminierung beobachtet und meldet oder sich für diskriminierte Kolleg:innen einsetzt, darf deshalb keine Nachteile im Unternehmen in der Firma haben.

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