"Mit dem heutigen Ministerratsbeschluss zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechtes setzt die Bundesregierung ein wichtiges und vertrauensbildendes Zeichen", betont ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker. Korruption dürfe in einer entwickelten Demokratie keinen Platz haben, dementsprechend habe die Koalition auch gehandelt, so die Abgeordnete der Volkspartei weiter. "Die Regierung hat mit dem schärfsten Korruptionsstrafgesetz Europas heute einen demokratiepolitischen Meilenstein gesetzt", unterstreicht Steinacker.
In Zukunft ist der "Mandatskauf" verboten. So steht das Verschaffen eines günstigen Listenplatzes im Gegenzug für finanzielle Vorteile künftig unter Strafe. Denn die Wählerinnen und Wähler müssen sich darauf verlassen können, dass die Listenerstellung innerhalb der Parteien nicht durch korruptes Verhalten kompromittiert werden kann. Wichtig war, durch eine Bestimmung im Strafgesetzbuch erlaubtes Verhalten – z.B. die Annahme von Parteispenden – von unerlaubtem Verhalten präzise abzugrenzen. Außerdem war es – im Sinne einer möglichst eindeutigen Beschreibung der Strafbarkeit – notwendig, vorzusehen, dass die Strafbarkeit erst dann eintritt, wenn die Person, die sich "das Mandat gekauft hat" bzw. der das "Mandat gekauft wurde", dieses Mandat annimmt bzw. angelobt wird.
Darüber hinaus werden die Antikorruptionsbestimmungen auf Personen, die noch kein Amt bekleiden, sich aber um eines bemühen, ausgedehnt. Im Unterschied zum ursprünglichen Gesetzesentwurf wurde bei der Definition der Kandidatin bzw. des Kandidaten nachgeschärft. Steinacker: "Das war ein wichtiger Punkt, damit alle Menschen, die ein Amt ausüben wollen, klar erkennen können, ab welchem Zeitpunkt für sie die neuen strengen Antikorruptionsregeln gelten." Schließlich wurde die Strafhöhe bei allen Antikorruptionsbestimmungen deutlich angehoben.
Steinacker abschließend: "In Kraft treten soll das Gesetz ab 1. September des heurigen Jahres. Damit handeln wir rasch und im Sinne rechtsstaatlicher Hygiene. Denn Korruption darf keinen Platz haben." (Schluss)
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