SPÖ-Schieder/Bielowski: EU-KI-Gesetz wird globale Standards setzen

Heute, Mittwoch, hat das EU-Parlament seine Position zur Verordnung über Künstliche Intelligenz verabschiedet. Die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten beginnen umgehend, um das EU-KI-Gesetz schnell zu verabschieden. SPÖ-EU-Delegationsleiter Andreas Schieder sagt: „Das EU-KI-Gesetz wird der weltweit erste Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, die EU wird damit einen globalen Standard setzen. Das ist auch dringend nötig, denn wir stehen am Beginn einer technologischen Revolution, die alle Lebensbereiche betrifft. Das birgt enorme Chancen, aber auch Risiken, die wir in der ganzen Breite noch gar nicht absehen können. Das EU-Parlament stellt deshalb den Schutz der Grundrechte und der Verbraucher*innen in den Mittelpunkt.“ **** 

„Der Einsatz von KI am Arbeitsplatz darf jedenfalls nicht ohne Einbeziehung von Gewerkschaften und Personalvertretungen erfolgen. Durch das Gesetz sollen KI-Systeme je nach Risiko kategorisiert werden und dementsprechend verschiedenen Einschränkungen bzw. Transparenzpflichten unterliegen. Gefährliche KIs, zum Beispiel wenn es um die unkontrollierte Verbreitung von Desinformation oder Fake-Inhalten geht, sollen verboten werden, da sie die Demokratie gefährden“, so Schieder. Das EU-Parlament hat sich dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich zu erweitern, damit auch generative KIs, wie zum Beispiel ChatGPT umfasst werden. Schieder: "Verbraucher:innen haben immer ein Recht zu erfahren, wenn KI im Spiel ist. Auch ChatGPT müsste nach der Neuregelung diesen Informationspflichten nachkommen."

Theresa Bielowski, Mitglied im Innenausschuss, über zentrale Forderungen des EU-Parlaments: „Künstliche Intelligenz soll dem Menschen dienen, nicht umgekehrt. Deshalb sollen Anwendungen, die ein zu hohes Risiko für die Grundrechte bringen, in Zukunft gesetzlich verboten werden. Dabei geht es zum Beispiel um ein Verbot von 'social scoring' sowie Anwendungen von biometrischer Gesichtserkennungssoftware zur automatisierten Überwachung von sozialem Verhalten. Generell müssen wir sicherstellen, dass durch diskriminierende Algorithmen in KI-Anwendungen nicht Verdachtsmomente geschaffen werden, wo keine sind und bestehende Ungleichheiten fortgeschrieben werden, wenn sie nach Geschlecht, Herkunft oder anderen Diskriminierungsmerkmalen unterscheiden. Wir müssen unserer Verantwortung bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten bei der Programmierung und Anwendung von KI-Systemen gerecht werden. Denn der Schutz der Grundrechte ist ein rechtlich verbriefter Grundpfeiler der Europäischen Union." (Schluss) ls 

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