VGT zeigt auf: Ungleichbehandlung der Tiere macht Bundesjagdgesetz nötig!

Im Burgenland darf man stillende Wildschweinmamas grundsätzlich nicht erschießen, in Niederösterreich 7 Monate pro Jahr und in Tirol jederzeit. In Tirol ist dagegen der Abschuss von Baummardern verboten, im Burgenland 9 Monate pro Jahr und in der Steiermark immer. Das Aussetzen gezüchteter Enten und Fasane ist aber im Burgenland verboten, in Niederösterreich erlaubt und in der Steiermark darf man nur Fasane, aber keine Enten aussetzen. So kommts zu der absurden Situation, dass man am linken Ufer der Leitha Enten aussetzen darf, am rechten aber nicht, während man am rechten Ufer der Lafnitz Fasane aussetzen darf, aber am linken nicht. Die Gatterjagd ist wiederum in der Steiermark seit langem verboten, im Burgenland auf 3 Gatter beschränkt und in Niederösterreich bis 2029 erlaubt und ab da nur noch in Wildgehegen. Klar ist: im kleinen Österreich müssen Tiere gleich behandelt werden, es braucht also ein Bundesjagdgesetz. Heute hat der VGT auf der Rampe des Parlaments 9 Plakate der 9 Bundesländer mit je 5 eklatanten Beispielen von Ungleichbehandlung der Tiere präsentiert. Damit ruft der VGT dazu auf, das aufliegende Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz zu unterschreiben: bundesjagdgesetz.at 

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Die konventionelle Jagd behauptet, die Ungleichbehandlung der Tiere in den Landesjagdgesetzen sei wichtig, weil sie die Unterschiede der Landschaften in den Bundesländern widerspiegle. Das ist aber nicht richtig. In Niederösterreich gibt es sowohl Heidelandschaften (zB Simmering und Perchtoldsdorf), als auch Auen (Donau-March-Thaya), es gibt Flachland wie im Marchfeld oder dem Weinviertel, das Hochland der Böhmischen Masse und das Hochgebirge über 2000 m beim Schneeberg. Die alpine Region in der Obersteiermark, in Oberkärnten, dem OÖ Salzkammergut oder den Salzburger Gebirgsgauen ist mit Tirol vergleichbar. Ein Bundesjagdgesetz könnte regionale Unterschiede viel besser abbilden, als Landesjagdgesetze, bei denen sämtliche Bestimmungen für alle Naturlandschaften gelten. 

DDr. Martin Balluch war vor dem Parlament heute dabei: „Wie seinerzeit beim Tierschutz, für den es seit 2005 ein Bundestierschutzgesetz gibt, muss jetzt auch die Jagd in einem Bundesjagdgesetz geregelt werden. Und zwar aus demselben Grund. Die gleichen Tiere sollten überall in Österreich gleich geschützt werden. Es ist absurd, dass man in einem Bundesland Baummarder nie abschießen darf und in einem anderen immer. Hier muss es eine Angleichung zur vernünftigsten Regelung geben. Deshalb habe ich das Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz bereits unterschrieben!“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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