„Solange keine aktuelle Regierungsvorlage zu einem neu zu schaffenden Generalstaatsanwalt zur Einsicht und Bewertung vorliegt, ist jede Stellungnahme eine bloße Spekulation. Aus heutiger Sicht ist jedoch ein Generalstaatsanwalt demokratiepolitisch als bedenklich einzustufen, da dieser wahrscheinlich nicht dem Interpellationsrecht unterstehen würde. Aber genau die parlamentarische Kontrolle samt politischer Verantwortung ist wichtig und auf diese darf nicht verzichtet werden“, reagierte heute der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan auf die neu entflammte Diskussion durch die grüne Justizministerin Zadic.
„Was wir Freiheitliche uns aber vorstellen können, ist eine Reform des Weisungsrates, der ja seit seiner Einführung an die Generalprokuratur angebunden ist und sich in seiner Funktion bewährt hat“, so Stefan.
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