AK Schweitzer zu neuem Energieeffizienzgesetz: „Viel Lärm um Nichts“

Derzeit wird in der Öffentlichkeit nur über das politische Hick Hack zum Energieeffizienzgesetz geredet, aber nicht über dessen Inhalt: Der Entwurf zum Energieeffizienzgesetz ist leider weitgehend wirkungslos und wird kaum dazu beitragen, den Energieverbrauch in Österreich zu senken. „Energieeffizienz ist die zentrale Säule im Kampf gegen die Energiekrise. Es bringt nichts, ambitionierte Ziele festzulegen, wenn dahinter keine konkreten Maßnahmen stehen“, betont der AK Bereichsleiter für Wirtschaft, Tobias Schweitzer. Um das Energieeffizienzgesetz mit einfacher Mehrheit verabschieden zu können, ist jetzt nur noch eine Selbstverpflichtung des Bundes zum Energiesparen vorgesehen sowie Mittel aus der Umweltförderung zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen. „Völlig unverständlich ist, dass die Energieversorger und Unternehmen trotz Rekordgewinnen, keinerlei Verpflichtungen haben, Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen und damit ihren Beitrag zum Erreichen der Energieziele zu leisten“, so Schweitzer.

Die AK fordert, dass so rasch wie möglich an einem wirkungsvollen Energieeffizienzgesetz weitergearbeitet wird. Die AK hat dem Klimaministerium eine umfangreiche Stellungnahme dazu übermittelt: Darin finden sich zahlreiche Reformvorschläge, insbesondere eine Verpflichtung der Energielieferanten bei Unternehmen und Haushalten Energieeffizienzmaßnahmen zu setzen oder alternativ Ausgleichszahlungen in einen Energieeffizienzfonds zu leisten, so wie dies bereits im alten Energieeffizienzgesetz verankert war. Ebenso sollten Unternehmen und Industrie dazu verpflichtet werden, Energie zu sparen. Die AK fordert zudem die Einrichtung einer Kompetenzstelle für Energiearmut, um Haushalte mit wenig Einkommen treffsicher zu unterstützen, damit auch sie die Energiewende bewältigen können.  

„Außerdem lehnt die AK es entschieden ab, dass mit dem Energieeffizienzgesetz das Stromkosten-Ausgleichsgesetz beschlossen werden soll – dieses wird zusätzlich zum Energiekostenausgleich zu einer massiven Überförderung von Unternehmen führen“. Darüber hinaus ist die Vergabe der Gelder laut AK unzulässig, denn sie werden nicht dazu verwendet, die hohen CO2-Preise abzufedern, wie das die EU eigentlich verlangt. „Gleichzeitig denkt der Finanzminister ernsthaft darüber nach, die Strompreisbremse wieder abzuschaffen, obwohl diese eine der wenigen Maßnahmen ist, die Haushalte wirklich entlastet und die Inflation dämpft. Vernünftiger wäre es, die Strompreisbremse, wie in Deutschland, mit einem Missbrauchsverbot zu belegen. Damit müssen Energieunternehmen dem Staat nachweisen, warum sie die Preise erhöhen“, so Schweitzer. 

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