Karner: Modernisierung und Weiterentwicklung der Polizei-Grundausbildung

Das Aufnahmeverfahren zum Polizeiberuf wird modifiziert und modernen Gegebenheiten angepasst. Das gaben Innenminister Gerhard Karner und der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, am 30. Mai 2023 bei einer Pressekonferenz in Wels bekannt.  

„Die neue Polizei-Grundausbildung soll noch moderner, attraktiver und zeitgemäßer sein“, sagte der Innenminister. „Die Polizei genießt in Österreich ein hohes Ansehen, damit einher geht eine hohe Verantwortung.“ Durch ein Bündel an Maßnahmen solle das Auswahlverfahren modernisiert und die Attraktivität des Polizeiberufs gesteigert werden, ergänzte er. 

„Der demografische Wandel stellt die Polizei als Arbeitgeber vor viele Herausforderungen, davon ist besonders die Personalgewinnung betroffen“, sagte der Generaldirektor im Rahmen der Pressekonferenz. „Durch zahlreiche Attraktivierungsmaßnahmen und Weiterentwicklung der bestehenden Prozesse verfolgen wir unser Ziel, den Anforderungen als moderner und attraktiver Arbeitgeber zu entsprechen und qualifiziertes Personal aufzunehmen.“ 

Breites Maßnahmenpaket  

Die erste dieser Maßnahmen war die Kampagne „Ich kann’s werden“, die im Spätsommer 2022 gestartet wurde. Die nächste Maßnahme war die Anhebung des Grundgehalts für Polizeischülerinnen und -schüler zu Jahresbeginn 2023. Zudem ist der Führerschein vor der Grundausbildung nicht mehr erforderlich, künftig kann dieser während der Grundausbildung gemacht werden. Der Dienstgeber übernimmt die Kosten bei erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung. Mit dem kostenlosen Klimaticket für Polizeischülerinnen und -schüler soll ein Zuschuss zum Einkommen gewährleistet sowie umweltbewusste Mobilität gefördert werden. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Änderung der Bestimmungen hinsichtlich Tätowierungen, womit auch sichtbare Tattoos in Zukunft keinen automatischen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren bedeuten. Polizeibedienstete, die Polizeischülerinnen und -schüler anwerben, erhalten künftig eine Prämie.  

Zudem soll das Online-Bewerbungsverfahren mittels „One Click Verfahren“ vereinfacht werden. So kann der komplette Bewerbungsvorgang schnell und unbürokratisch erledigt werden, Bewerberinnen und Bewerber können selbstständig eine Online-Terminbuchung für das Aufnahmeverfahren vornehmen. Das Aufnahmeverfahren selbst wird von drei auf zwei Tage verkürzt. Die sportliche Überprüfung soll nicht mehr im Aufnahmeverfahren stattfinden, sondern in die Polizei-Grundausbildung verlagert werden. Die körperliche Eignung vor Beginn der Grundausbildung wird durch eine sportmedizinische Untersuchung gewährleistet, die unter anderem Fahrradergometrie beinhaltet. Damit werden Polizeischülerinnen und -schüler künftig im Rahmen der Ausbildungen auf die erforderlichen Limits trainiert. Außerdem soll in der Grundausbildung in Zukunft ein fächerübergreifender Fokus auf Cyber-Kompetenzen gelegt werden, ab 15. September 2023 sollen neue Module in der Cyber-Ausbildung hinzukommen. 

Personalstand konnte seit 2020 erhöht werden 

Jährlich gehen bis zu 2.000 Polizeibedienstete aus dem Beruf ab. Seit 2020 konnte der Personalstand der Polizeibediensteten jedoch von 30.688 auf 31.281 erhöht werden, das ist ein historischer Höchststand. Aktuell befinden sich rund 2.500 Polizeischülerinnen und -schüler in Grundausbildung, heuer werden über 1.200 noch die Ausbildung abschließen. Für das Jahr 2023 sind 2.052 Neuaufnahmen vorgesehen.  

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Foto (c)BMI Jürgen Makowecz

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