Senat der Wirtschaft zum neuen Startup-Paket der Bundesregierung: FlexCo ohne bemerkbare Flexibilität

Der Senat der Wirschaft begrüßt den schon seit Jahren auch von ihm geforderten (s.Senatsplädoyer 2022-Nr.2 | FLEXIBLE KAPITALGESELLSCHAFT – JETZT!) neuen Regierungsvorschlag zur Einführung der "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexKap) sowie die Teil-Modernisierung des Gesellschaftsrechts als einen ersten Schritt. Doch es besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf, um die notwendigen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort zu schaffen.

"Ich danke allen Personen, die hart an diesem Gesetzesentwurf gearbeitet haben. Wir freuen uns über diesen ersten Schritt, der zeigt, dass die Bedürfnisse junger Unternehmen und die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung ernst genommen werden", erklärt Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senat der Wirtschaft. "Klar ist aber auch, dass dieser Entwurf ein absolutes Minimum ist und viel Ausbaupotential hat. Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gesellschaftsgründung. Anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet. Allein das Aufbrechen dieser bisherigen notariellen Tabuzone ist als Meilenstein und guter Anfang anzuerkennen.

Senat durch führenden Experten Rastegar vertreten 

Der Wiener-Rechtsanwalt Senator Dr. Keyvan Rastegar (RPCK) vertritt regelmäßig den Senat der Wirtschaft bei Gesetzesreformen, so auch beim Eintreten für eine „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKapG). 

Rastegar äußert sich zu den juristischen Aspekten der Reform: "Es ist an der Zeit, veraltete notarielle Formvorschriften im Gesellschaftsrecht abzuschaffen und den Gründungsprozess zu erleichtern. Dabei geht es um den historisch überholten Notariatsakt ebenso wie um notarielle Beurkundungen wie die Beglaubigung."

Das Gesellschaftsrecht muss sich an den Bedürfnissen der modernen Wirtschaft orientieren, nicht an den Gewohnheiten der Justiz

"Es ist inzwischen offenkundig: wenn man am Handy das ‚Digitale Amt‘ hat und sich mit der Austria ID (die es übrigens EU-weit gibt) gegenüber Behörden und Gerichten – natürlich kostenlos – sicher und eindeutig identifizieren kann, dann ist die Zeit vorbei, dass man genau nur gegenüber dem Firmenbuchgericht vorher eine teure notarielle Beglaubigung einholen muss. 

Der Senat der Wirtschaft betont, dass die Teil-Modernisierung des Gesellschaftsrechts nur der Anfang sein kann. Es bedarf weiterer Schritte und einer umfassenden Überarbeitung des Rechtsrahmens, um den Unternehmergeist zu fördern und den Wirtschaftsstandort Österreich international wettbewerbsfähig zu machen.

Harrer fügt hinzu: „Im Endeffekt zeigt sich hier erneut der österreichische Weg, dass der Mut zu echten Reformen fehlt, da ständig die partikularen Interessen im Vordergrund stehen und diese von der Politik vorrangig bedient werden. Aktuell ist das Motto „wasch mich, mach mich aber nicht nass“ bei dieser Vorgangsweise der Politik zutreffend.“ Weiters betont er: „Wir werden den Begutachtungsprozess mit Nachdruck verfolgen und uns dafür einsetzen, dass die Flexibilität der FlexCo weiter ausgebaut wird. Hier hat zB. steuerliche Mitarbeiterbeteiligung oberste Priorität, um das jetztige Reförmchen „FlexCo“ richtig zu empowern. Die Reduzierung der Ausgabefrist und der Mitarbeitsfrist bei der Mitarbeiterbeteiligung sind dringend erforderlich. Wir rufen alle Akteure auf, ihre Partikularinteressen zurückzustellen und das große Potenzial einer richtigen Reform in Österreich zu erkennen. Dabei steht Senat der Wirtschaft, Justizministerin Zadic sowie Finanzminister Brunner, als parteipolitische unabhängige Unternehmerorganisation jederzeit zur Verfügung.

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