- Der Jahresabschluss (Einzelabschluss) weist für 2022 ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) von EUR +108,5 Mio. aus. Die wesentlichen Ergebnistreiber resultieren aus der Auflösung von Vorsorgen, da die zugrundeliegenden Risiken bzw. Kosten nicht oder nur in einem geringeren Umfang eingetreten sind.
- Die Gesellschaft befindet sich seit 1. Jänner 2022 in einem Liquidationsverfahren nach Aktiengesetz. Im Geschäftsjahr 2022 wurde der Abbau der noch bestehenden Hindernisse zur Beendigung der Liquidation und Löschung der Gesellschaft erfolgreich weiter vorangetrieben. Aufgrund dieser positiven Entwicklungen wurde der Zeitplan zur Beendigung der Liquidation aktualisiert. Das ursprünglich mit 2030 geplante Ende des Liquidationsverfahrens wird aus heutiger Sicht im Jahre 2027 angenommen.
- Im veröffentlichten Finanzplan 2023, der den Abwicklungszeitraum bis 2027 abbildet, werden weitere Verteilungen (Liquidationsbeteiligungszahlungen) unterstellt; die gesamte Recoveryquote soll bei 90,25 % (bisher erwartet: 89,41 %) liegen.
- Im Rahmen der ersten Liquidationsbeteiligungszahlung werden in der ersten Junihälfte rund EUR 410 Mio. an die Inhaber des Schuldtitels „Liquidationsbeteiligung“, das sind die Gläubiger der berücksichtigungsfähigen nichtnachrangigen Verbindlichkeiten, verteilt.
Zum Unternehmen
Die HETA ASSET RESOLUTION AG i.A. (HETA), die aus der ehemaligen Hypo Alpe-Adria-Bank-International AG hervorging, befindet sich seit dem 1. Jänner 2022 im Status der aktienrechtlichen Liquidation. Im Rahmen der aktienrechtlichen Liquidation haben die Abwickler (Liquidatoren) der HETA die laufenden Geschäfte zu beenden, die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen und die Gläubiger zu befriedigen. Ein nach Berichtigung der Schulden allenfalls verbleibendes Vermögen (Liquidationserlös) ist zu verteilen.
Seit dem 16. Dezember 2021 werden die Anteile an der HETA nicht mehr direkt vom Bund, sondern von der ABBAG – Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (einer 100%-Beteiligung des Bundes) gehalten. Mit dem Eintritt in die Abwicklung nach Aktiengesetz unterliegt die HETA nicht mehr den BWG-rechtlichen Bestimmungen; zudem sind auch die umfassenden Aufsichts-, Kontroll- und Informationsrechte der FMA als Abwicklungsbehörde erloschen.
Jahresabschluss nach UGB zum 31. Dezember 2022
Durch das Ausscheiden aus dem BaSAG-Regime ist der Jahresabschluss 2022 der erste, welcher im Rahmen der Rechnungslegungsvorschriften nach UGB ohne BWG-Spezifika erstellt wurde. Ein Konzernabschluss wird nicht mehr aufgestellt.
Die Bilanzsumme der HETA sank im Geschäftsjahr 2022 gegenüber der Liquidationseröffnungsbilanz (EUR 808,3 Mio. zum 1. Jänner 2022) auf EUR 675,3 Mio. Dieser Rückgang war zu einem großen Teil auf eine Dividendenzahlung einer Tochtergesellschaft zurückzuführen, welche zu einem deutlichen Rückgang des Beteiligungsbuchwerts führte.
Die fortgesetzte Abbautätigkeit führte zu einer weiteren Verschiebung der Positionen Kredite und Veranlagungen hin zu flüssigen Mitteln (Barreserve). Der Bestand an liquiden Mitteln (Guthaben bei Kreditinstituten und Veranlagung bei der Republik Österreich) erhöhte sich im Jahresverlauf von EUR 627,3 Mio. um EUR 11,6 Mio. auf EUR 638,9 Mio. Daneben verbleiben noch Beteiligungswerte für Anteile an verbundenen Unternehmen von EUR 21,7 Mio. und Forderungen und sonstige Vermögenswerte in Höhe von EUR 14,7 Mio.
Die Passivseite der Gesellschaft von EUR 675,3 Mio. setzt sich aus nicht der Gläubigerbeteiligung unterliegenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen von EUR 181,7 Mio. sowie der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten iZm Abwicklungsverfahren, die in der HETA in Höhe jenes Betrages gebildet wird, um den die Vermögenswerte die bilanzierten Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen per Stichtag 31. Dezember 2022 übersteigen, von EUR 493,6 Mio. zusammen. Das bilanzielle Eigenkapital wird mit EUR 0 ausgewiesen.
Die Gesellschaft weist für 2022 ein Ergebnis vor Steuern iHv EUR +108,5 Mio. aus. Die wesentlichen Ergebnistreiber resultieren aus der Auflösung von Vorsorgen, da die zugrundeliegenden Risiken nicht oder nur in einem geringeren Umfang eingetreten sind. Darüber hinaus wurden die laufenden Kosten um rund 36 % verringert.
Finanzplan 2023
In dem vom Aufsichtsrat im März genehmigten Finanzplan 2023 wird nun als wesentliche Neuerung davon ausgegangen, dass die Abwicklung bis zum Jahr 2027 abgeschlossen sein wird, d.h. um drei Jahre früher als bisher geplant. Bis dahin sollen die verbleibenden Abwicklungshindernisse – insbesondere Rechtsverfahren, vertragliche Verpflichtungen und verbliebene Beteiligungen – wertschonend gelöst bzw. abgebaut und die gesellschaftsrechtlichen Weichen für eine Löschung des Unternehmens aus dem Firmenbuch gesetzt werden. Im Finanzplan 2023 wird eine Erfüllungsquote von 90,25 % erwartet, die damit um 0,84% über jener des Finanzplans 2022 (89,41 %) liegt.
Liquidationsbeteiligungszahlung
HETA hat im Rahmen von insgesamt fünf Verteilungen, zuletzt im Oktober 2021, den auf die von der FMA festgelegte Quote von 86,32% ausstehenden Betrag auf die berücksichtigungsfähigen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten zur Gänze bezahlt und in diesem Zusammenhang insgesamt fast EUR 10,8 Mrd. an Gläubiger ausgezahlt. Ein über die vollständig erfüllte Quote von 86,32% hinausgehender potenzieller Recoverybetrag steht als rechtlich nicht durchsetzbare Naturalobligation den Gläubigern der berücksichtigungsfähigen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten (Inhaber der Naturalobligationen) zu. HETA hat bereits im Dezember 2021 den Inhabern von Naturalobligationen einen Schuldtitel eingeräumt, nach dessen Bedingungen diese vorab am wirtschaftlichen Ergebnis der aktienrechtlichen Liquidation der HETA beteiligt werden sollen (sogenannte "Liquidationsbeteiligung"), sofern die Voraussetzungen dafür eingetreten sind. Gemäß der Liquidationsbeteiligung haben die Abwickler der HETA jährlich, beginnend mit Vorliegen des Jahresabschlusses 2022, einen schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung zu erstatten, in dem sie unter Berücksichtigung der im Schuldtitel normierten Kriterien ausführen, ob die Voraussetzungen für eine Zahlung auf Basis des Jahresabschlusses 2022 und der Planungsdaten vorliegen und welcher Betrag ausgezahlt werden kann. Die Abwickler der HETA kommen nach Abschluss dieser Prüfung zum Schluss, dass eine Liquidationsbeteiligungszahlung im Jahre 2023 in einer Höhe von insgesamt rd. EUR 410 Mio. stattfinden kann. Daraus ergibt sich die Liquidationsbeteiligungsquote iHv 3,27 %. Diese Auszahlung wurde in der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2023 genehmigt. Die Abwicklung der Auszahlung erfolgt in der ersten Juni-Hälfte.
Neubestellung des Aufsichtsrates/Verlängerung Abwicklermandat
Mit der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2023 sind die Mandate des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Stefan Schmittmann, des stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Dr. Matthias Schmidt und von Frau Mag. Christine Sumper-Billinger ausgelaufen. Herr DI Bernhard Perner scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsratsgremium aus. Während ihrer Tätigkeit als Aufsichtsrat, zuletzt unter dem Vorsitz von Dr. Stefan Schmittmann, haben sich die ausscheidenden Mitglieder große Verdienste für die HETA erworben. Durch ihre Erfahrungen und ihre Weitsicht haben die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder wesentlich dazu beigetragen, dass die HETA in einer sehr herausfordernden Zeit ihren Abbauauftrag konsistent und äußerst erfolgreich verfolgt und erreicht hat. Dafür gebührt ihnen großer Dank. Besonderer Dank gilt Herrn Dr. Stefan Schmittmann, der als Vorsitzende des Prüfungsausschusses und zuletzt auch als Vorsitzender des Aufsichtsrates mit seiner langjährigen und umfassenden unternehmerischen Erfahrung wertvolle Beiträge geleistet und wichtige Impulse gesetzt hat. Der Aufsichtsrat setzt sich in Zukunft aus Frau Dr. Tinka Hofer, Herrn Dipl.-Kfm. Alexander Höving, Herrn Franz Köglmeier und Herrn Dr. Matthias Schmidt zusammen.
Weiters wurde in der Hauptversammlung am 25. Mai 2023 das im August dieses Jahres auslaufende Mandat von Herrn Mag. Martin Handrich als Abwickler der HETA um drei Jahre bis zum 31. August 2026 verlängert. Als Abwickler der HETA fungieren somit Herr Mag. Martin Handrich und Herr Mag. Stefan Rossmanith.
Veröffentlichungen
Der Jahresabschluss 2022 sowie eine zusammenfassende Kurzpräsentation (inkl. Finanzplan 2023) werden auf der Homepage der HETA (www.heta-asset-resolution.com → Investoren → Finanzberichte & Präsentationen) veröffentlicht.
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