ARBÖ: Verpflichtung zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Älteren ist diskriminierend

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Menschen ab 70 Jahren alle fünf Jahre eine amtsärztliche Untersuchung durchführen oder eine Selbsteinschätzung zu ihrer Fahrtauglichkeit abgeben müssen. Der ARBÖ begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die den Straßenverkehr sicherer machen, eine verpflichtende ärztliche Untersuchung ist für den ARBÖ aber diskriminierend und ungerecht, wie KommR Mag. Gerald Kumnig, ARBÖ-Generalsekretär ausführt: „Man kann doch nicht aufgrund der Geburtsurkunde feststellen, ob eine Person schlecht oder unsicher Auto fährt. Ältere Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer sind oftmals aufgrund ihrer Erfahrung umsichtiger und somit auch sicherer unterwegs, als junge Verkehrsteilnehmer. Das belegen auch die absoluten Unfallzahlen: Je älter die Autofahrerinnen und Autofahrer sind, desto weniger Unfälle werden von dieser Personengruppe verursacht. Der ARBÖ setzt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit. „Die Möglichkeit, die eigene Fahrtauglichkeit beim Augen- oder Hausarzt untersuchen zu lassen, hat in Österreich jeder“, hält Kumnig fest. Zudem ist bereits im Führerscheingesetz geregelt, dass jede Autolenkerin und jeder Autolenker nur dann ein Fahrzeug in Betrieb nehmen darf, wenn es die körperliche und geistige Verfassung zulässt. Zudem wird durch den immer weiter verbreiteten Einsatz von Assistenzsystemen das Autofahren generell immer sicherer.

„Eine Selbstüberprüfung zur Fahrtauglichkeit auf freiwilliger und anonymer Basis könnte sinnvoll sein. So kann man Menschen dazu ermutigen über die eigene Fahrtauglichkeit zu reflektieren und gegebenenfalls – in Eigenverantwortung – zu handeln, beispielsweise mit einem Besuch beim Augenarzt“, so Kumnig abschließend.

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