NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss bis jetzt von mehr als 50 Prozent der Anspruchsberechtigten beantragt

St.Pölten (OTS) – Seit 19. April kann auf der Website des Landes Niederösterreich unter www.noe.gv.at der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss beantragt werden. Bereits in den ersten 36 Stunden langten über 100.000 Anträge ein. „Zwei Drittel der heimischen Haushalte profitieren vom NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss. Insgesamt stehen für die Entlastung unserer Landsleute 85 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss helfen wir den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern rasch und unbürokratisch“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Personen, die keinen PC-Zugang zur Verfügung haben, können bei der NÖ Hotline 02742/9005/15970 die Zusendung eines Antragsformulars beantragen.

Besondere Beachtung im Rahmen der Kriterien finden die Haushaltsgröße sowie das Brutto-Haushaltseinkommen. Den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss können jene NÖ Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen 40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. 100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben, nicht übersteigt. Für die erste Person im Haushalt gibt es 150 Euro, für jede weitere Person 50 Euro mehr. Ein 4-Personen-Haushalt, der die Kriterien erfüllt, erhält somit 300 Euro. Die Antragsfrist endet mit 30. Juni 2023. „Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung für die unverzügliche Bearbeitung der Anträge und die rasche Auszahlung des NÖ Wohn- und Heizkostenzuschusses“, so Teschl-Hofmeister.

Weitere Informationen beim Büro LR Teschl-Hofmeister unter 02742/9005-12655, Dieter Kraus, und E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

AntragEntlastungNiederösterreichTeschl-Hofmeister
Comments (0)
Add Comment