Vorrang für kleine Betriebe: SWV NÖ legte im Wirtschaftsparlament wichtige Maßnahmen vor

Diese Anträge sollen den kleinen und mittleren Betrieben (KMU) und Einpersonenunternehmen (EPU) die Arbeit und das Leben erleichtern. Dazu gehören ein vereinfachter Zugang zur Wirtschaftskammerwahl, die Abschaffung des Selbstbehaltes für Selbstständige und GewerbepensionistInnen beim Arztbesuch, die Wiedereinführung des Handwerkerbonus, eine Kreditaktion für Kleinbetriebe und ein fairer Zugang zur Schwerarbeiterpension für Selbstständige. 

Her mit einem einfacheren Zugang zur Wirtschaftskammerwahl!

„Wir wollen dafür sorgen, dass die Wahlbeteiligung bei den Kammerwahlen steigt, denn die Sozialpartnerschaft ist ein tragendes Element für unser Zusammenleben in Österreich“, erklärte Prof. (FH) Mag. Ewald Volk. „Um dieses Vorhaben umzusetzen, braucht es eine automatische Zustellung der Wahlkarten per Post – auch für Wirtschaftskammer-Mitglieder mit ruhender Gewerbeberechtigung, die sonst beantragen müssen, überhaupt in die Wählerliste aufgenommen zu werden.“ Leider gab es für diesen keinen Antrag keine Zustimmung.  

Der generelle Selbstbehalt beim Arztbesuch muss weg!

„Wir stehen für soziale Gerechtigkeit. Für uns ist der generelle Selbstbehalt, den alle Selbstständigen und GewerbepensionistInnen beim Arztbesuch zahlen müssen, eine Strafsteuer bei Krankheit“, kritisierte KommR Thomas Schaden, der Präsident des SWV NÖ. „Deshalb ändert auch die Möglichkeit nichts, dass man einen geringeren Selbstbehalt zahlt, wenn man bestimmte Gesundheitsziele erreicht. Es kann nicht sein, dass in Zeiten von hoher Inflation und damit hoher Belastung für die UnternehmerInnen, zig-Millionen Euro jährlich eingezahlt werden, wenn demgegenüber Rücklagen der SVS von vielen hunderten Millionen Euro stehen. Von der versprochenen Leistungsharmonisierung, die nie umgesetzt wurde, ganz abgesehen.“ Auch für diesen Antrag konnte keine Mehrheit im Wirtschaftsparlament gefunden werden.

 

Der Handwerkerbonus muss endlich wieder eingeführt werden!

Der SWV NÖ-Spartenvorsitzende im Handwerk und Gewerbe, KommR Wolfgang Gratzer, setzte sich dafür ein, dass der Handwerkerbonus auf Bundes- und auf Landesebene wieder eingeführt wird. „Wir haben die höchste Inflation seit 70 Jahren. Die UnternehmerInnen sind mit absurd hohen Energie-, Miet- und Wareneinkaufskosten konfrontiert. Deshalb wollen wir, dass der Handwerkerbonus wieder eingeführt wird. Er unterstützt die KMU, Jobs zu sichern, Schwarzarbeit einzudämmen und macht es Privatpersonen möglich, wichtige Sanierungen und bauliche Projekte umzusetzen. Deswegen trägt der Handwerkerbonus auch zum Klimaschutz bei – Stichwort: Wärmedämmung. Außerdem sehen wir, dass sich die Auftragslage der betroffenen Unternehmen ab dem Sommer merklich verschlechtert. Auch das würde ein Handwerkerbonus abfedern.“ Dieser Antrag auf Wiedereinführung des Handwerkerbonus wurde ebenfalls abgelehnt. Die Initiative des SWV NÖ hat aber dazu geführt, dass ein Antrag – wenn auch in anderer Form – für einen Handwerkerbonus zumindest auf Bundesebene beschlossen wurde.  

Unterstützung für Klein- und Mittelbetriebe mit einer Kreditaktion

„Es ist kein Geheimnis, dass Einpersonenunternehmen und kleine und mittlere Betriebe mit den hohen Kosten, bedingt durch die Inflation, zu kämpfen haben. Die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung, notwendige Umbauten, Wareneinkauf sowie Marketing- und Mietkosten stellen sie vor gravierende Probleme“, berichtete die Vizepräsidentin des SWV NÖ, KommRin Monika Retl. „Wir wollen einen geförderten Kleinkredit im Stil des Wiener Modells mit einer Höhe von 13.000 Euro für bestehende Mitglieder der WKNÖ und 15.500 Euro für Jungunternehmen. Die Laufzeit soll 5 Jahre betragen mit einem Zinssatz von 1,75% fix p.a. für die Finanzierung von Investitionen sowie laufender betrieblicher Kosten.“ Eine Kreditaktion wird aber nicht kommen – dieser Antrag wurde vom Wirtschaftsparlament abgelehnt. 

Zugang zur Schwerarbeiterpension für Selbstständige fair gestalten

Der letzte Antrag des SWV NÖ zielte auf einen fairen Zugang zur Schwerarbeiterpension ab: „Gesetzlich ist für Selbstständige und ArbeitnehmerInnen die Schwerarbeiterpension gleich geregelt. In der Praxis sehen wir aber, dass für Selbstständige der Zugang zur Schwerarbeiterpension schwieriger ist, da in ihrem Fall angenommen wird, dass sie – wenn die Voraussetzungen auf sie zutreffen – in ihrem Betrieb zusätzlich andere Tätigkeiten ausführen, die weniger schwer sind, wie zB. die Buchhaltung. Dabei wird aber oft nicht berücksichtigt, dass die zeitlichen Mindestanforderungen für eine Schwerarbeiterpension sehr wohl zustande kommen“, erklärte Klengl. „Die rechtlichen Bedingungen müssen stärker auf die Anforderungen von Selbstständigen mit Kleinbetrieben abgestimmt werden – die individuelle Situation ist entscheidend und darauf muss auch eingegangen werden!“ Für diesen Antrag konnte keine Mehrheit gewonnen werden – er wurde also abgelehnt.

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