Europäische Kommission schlägt Änderungen bei Herkunftsangabe von Honig vor

Von Honig und Marmelade bis zum Schutz der europäischen Außengrenzen reichte heute die Themenpalette im EU-Ausschuss des Bundesrats. Auf der Tagesordnung stand eine Überarbeitung der sogenannten "Frühstücksrichtlinien", die unter anderem dazu führen soll, dass die Ursprungsländer von Honig auf der Verpackung anzuführen sind. Außerdem soll der Begriff "Marmelade" künftig synonym zu "Konfitüre" verwendet werden dürfen.

Außerdem zur Debatte stand eine Mitteilung der Kommission zum integrierten europäischen Grenzmanagement, die den politischen Handlungsrahmen für die kommenden fünf Jahre vorgeben soll. Ein im Zuge der Debatte eingebrachter Antrag auf Stellungnahme, mit dem die FPÖ erreichen wollte, dass sich die Regierung für die Zurückweisung von illegalen Migrant:innen an den EU-Außengrenzen einsetzt, blieb in der Minderheit.

Änderungen bei Honig, Marmelade und Co. geplant

Die sogenannten "Frühstücksrichtlinien" regeln die Zusammensetzung, die Verkehrsbezeichnung, die Kennzeichnung und die Aufmachung bestimmter Lebensmittel wie Honig oder Marmelade. Mit einem im April 2023 vorgelegten Richtlinienvorschlag will die Europäische Kommission nun die Regeln für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem sowie für bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch anpassen.

Die Richtlinien seien bereits mehr als zehn Jahre alt. Vor dem Hintergrund von Innovationen und Veränderungen der Lebensmittelmärkte sowie der Kommissionsstrategie "Vom Hof auf den Tisch" zur Steigerung der Nachhaltigkeit sollen die Regeln nun überarbeitet werden, begründet die Kommission den Vorschlag.

Konkret soll durch eine Änderung der Honigrichtlinie die obligatorische Angabe jedes einzelnen Ursprungslandes von Honig auf der Packung eingeführt werden. Aktuell ist es auch möglich, bei Honigmischungen mit mehreren Ursprungländern auf die Angabe "aus EU-Ländern" und/oder "Nicht-EU-Ländern" zurückzugreifen. Künftig sollen alle Länder angeführt werden müssen, damit Verbraucher:innen sachkundige Kaufentscheidungen treffen können. Eine Ausnahme soll es nur für kleine Portionspackungen geben, auf denen potenziell zu wenig Platz für eine Auflistung aller Länder ist.

In der Konfitüren-Richtlinie soll der Mindestfruchtgehalt bei Konfitüre und Gelees auf 450 g/1.000 g angehoben werden. Außerdem soll der Begriff "Marmelade", der bisher nur für eine bestimmte Mischung von Zitrusfrüchten verwendet werden durfte, auch anstelle des Begriffs "Konfitüre" verwendet werden dürfen. Damit will man dem Umstand Rechnung tragen, dass in mehreren Amtssprachen die beiden Worte synonym verwendet werden. Für das bisher als "Marmelade" bezeichnete Produkt soll der Begriff "Zitrusmarmelade" eingeführt werden.

Bei Fruchtsäften soll die neue Kategorie "zuckerreduzierter Fruchtsaft" für jene Fruchtsäfte eingeführt werden, bei denen die von Natur aus enthaltenen Zucker teilweise entfernt wurden. In die Trockenmilchrichtlinie soll eine Behandlungsmethode zur Herstellung laktosefreier Milcherzeugnisse aufgenommen werden.

Zur Umsetzung in nationales Recht ist eine Frist von 18 Monaten vorgesehen, wobei die nationalen Bestimmungen erst ab 24 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie gelten sollen. Von Österreich wird der Vorschlag begrüßt, wie es aus dem zuständigen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz heißt. Positiv hervorzuheben sei insbesondere die verpflichtende Angabe aller Ursprungsländer von Honig, wenngleich aus Sicht des Ministeriums eine zusätzliche Angabe des jeweiligen Honiganteils geprüft werden sollte. Auch die vorgesehene Änderung der Verwendung des Begriffs "Marmelade" wird von Österreich ausdrücklich begrüßt. Zum weiteren Zeitplan informiert das Ministerium, dass eine erste Sitzung der zuständigen Ratsarbeitsgruppe für 16. Mai 2023 anberaumt ist. Österreich werde alle Vorschläge prüfen und sich konstruktiv in die bevorstehenden Verhandlungen einbringen, so die Stellungnahme.

Debatte über Vorschlag zur Überarbeitung der "Frühstücksrichtlinien"

Eine Vertreterin des Konsumentenschutzministeriums bekräftigte, dass Österreich den Richtlinienvorschlag begrüße. Eine Angabe der Honiganteile in Prozent sei vor der Vorlage ein Thema gewesen. Die Kommission habe den Ansatz schließlich aus Kostengründen nicht gewählt. Sie zeigte sich jedoch überzeugt, dass eine Prozentangabe Thema in den nun folgenden Verhandlungen sein werde.

Auch eine Expertin aus der Wirtschaftskammer äußerte sich grundsätzlich positiv zum Vorschlag der Kommission. Die Ausnahme für Portionspackungen von Honig bei der Angabe der Ursprungsländer begrüße die Wirtschaftskammer. Wünschenswert sei aber eine Ausnahme für Packungen bis 30 g, statt der geplanten 25 g. Eine Prozentangabe der Honiganteile werde aus Sicht der Wirtschaft abgelehnt, betonte sie.

Die niederösterreichische Bundesrätin Sandra Böhmwalder (ÖVP) schlug vor, statt einer Prozentangabe die Herkunftsländer von Honig nach ihrem Anteil an der Mischung in absteigender Reihenfolge anzuführen. Denn als Konsumentin stelle sie sich die Frage, wie sichergestellt werden könne, dass Honig nicht verfälscht sei.

Adi Gross (Grüne/V) fand es "sehr schade", dass die Angabe der Ursprungsländer in Prozent eine so schwierige Angelegenheit sei. Er wünsche sich mehr Transparenz, auch bei kleinen Portionspackungen. Insgesamt sei der Richtlinienvorschlag aber zweifelsfrei ein Fortschritt für den Konsumentenschutz. Die Expertin aus dem Ministerium gab zu bedenken, dass die Ausnahme aufgrund des fehlenden Platzes auf Kleinpackungen vorgeschlagen werde. Sie verstehe aber den Wunsch. Das Ministerium werde prüfen, was machbar sei, sagte sie.

Stefan Schennach (SPÖ/W) erkannte Verbesserungen für die Verbraucher:innen durch den Richtlinienvorschlag. Als erfreulich führte er an, dass der Fruchtanteil bei Konfitüren erhöht und zuckerreduzierter Fruchtsaft gefördert werde. Das sei insbesondere mit Blick auf die Verantwortung für Kinder zu begrüßen. Von den Expertinnen wollte Schennach wissen, wie die Änderung bei der Verwendung des Begriffs "Marmelade" mit dem Patentrecht im Einklang stehe. Ein Patent auf "Marmelade" im Sinne der im Vereinten Königreich verbreiteten Zitrusmarmelade sei ihnen nicht bekannt, entgegneten sie.

Der Wiener Bundesrat der Freiheitlichen Johannes Hübner konnte keinen Mehrwert des Richtlinienvorschlags erkennen. Schließlich würde ein Großteil der Konsument:innen Angaben auf Verpackungen nicht lesen.

Strategie für integriertes europäisches Grenzmanagement

Nachdem der Europäische Rat in seiner außerordentlichen Tagung im Februar 2023 eine wirksame Kontrolle der EU-Außengrenzen eingefordert hatte, legte die Kommission im März eine entsprechende Mitteilung vor. Sie soll als politischer Handlungsrahmen für die Umsetzung eines effektiven integrierten europäischen Grenzmanagements für die Jahre 2023 bis 2027 dienen.

Die Kommission hält mehrere bedeutende Komponenten für das Grenzmanagement fest, allen voran Grenzkontrollen. Es brauche dafür operative Maßnahmen der nationalen Behörden, eine erweiterte Präsenz der Europäischen Grenz- und Küstenwache im Grenzvorbereich und bessere Grenzschutzinfrastruktur, Überwachsungsmittel und Ausrüstung. Im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Rückkehrsystems ist das übergeordnete Ziel, die Zahl der Rückführungen zu erhöhen. Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten soll etwa durch Status- und Arbeitsvereinbarungen intensiviert werden. Auch die wichtigsten Behörden auf EU-Ebene wie Frontex und Europol sowie die nationalen Behörden müssen stärker zusammenarbeiten, ist die Kommission laut Mitteilung überzeugt. Außerdem müsste modernste Technologie einschließlich groß angelegter Informationssysteme eingesetzt werden. Bei der Erfüllung der Grenzmanagementaufgaben sei jedenfalls der Schutz der Grundrechte zu garantieren, wird betont. Als Hebel erkennt die Kommission auch die EU-Gelder. Bei der Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten müsse es entscheidend sein, dass die Mitgliedstaaten ihre Prioritäten im Einklang mit dem integrierten europäischen Grenzmanagement festlegen.

Nach Annahme der Mitteilung soll sie von Frontex in eine technische und operative Strategie und von den Mitgliedstaaten in nationale Strategien umgesetzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt hält das Innenministerium eine Anpassung der österreichischen Rechtslage nicht für erforderlich, wie es in einer Stellungnahme festhält. Österreich nehme das Strategiepapier zur Kenntnis und begrüße den Beitrag der Kommission im Hinblick auf die skizzierten Ziele. Insbesondere Maßnahmen zur Stärkung des EU-Außengrenzschutzes sollten laut Innenministerium sobald wie möglich umgesetzt werden. Frontex wird Mitte Juni 2023 eine Strategie für den integrierten Grenzschutz vorstellen, im Herbst dieses Jahres sollen die nationalen Strategien fertiggestellt werden, kündigt das Ressort an. Derzeit arbeite das Innenministerium intensiv an der nationalen Strategie für die integrierte Grenzverwaltung.

Unterschiedliche Positionen zu Grenzschutzmaßnahmen

Aufgrund der äußerst unterschiedlichen geografischen Verhältnisse und Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten sei die Umsetzung der von der Kommission vorgegebenen Leitlinien wichtig, unterstrich ein Experte aus dem Innenressort im Ausschuss die Bedeutung der nationalen Strategien.

"Auf dem absoluten Holzweg" sah Johannes Hübner (FPÖ/W) die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung. Denn man rede über formalistische Kleinigkeiten und lasse die wesentlichen Probleme aus. Es wäre wichtig, der Kommission in einer Stellungnahme aus Sicht Österreichs zu sagen, "dass die Vorschläge ein Witz sind" und sie aufzufordern, sich den wirklichen Problemen zu stellen. Denn ohne Zurückweisungen werde sich nichts ändern, zeigte er sich überzeugt. Hübner brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, um  auf genau dieses Problem hinzuweisen. Die Freiheitlichen wollten die Bundesregierung auffordern, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Zurückweisung von illegalen Migrant:innen entlang der gesamten EU-Außengrenzen ermöglicht wird. Litauen sei diesen Schritt kürzlich bereits gegangen, führten sie in ihrem Antrag auf Stellungnahme an, der allerdings keine Zustimmung der anderen Fraktionen fand. Ein Experte des Innenministeriums plädierte dafür, die Themen Asyl und Grenzschutz nicht zu vermengen.

Adi Gross (Grüne/V) kritisierte die Freiheitlichen für diesen Antrag scharf. Dass eine Partei in einem demokratischen Land, das sich klar zu Grundrechten bekenne, einen Antrag einbringe, der geradeaus gegen Grund- und Menschenrechte und damit "knallhart gegen die Verfassung" sei, bezeichnete er als "traurig". Gross führte zudem aktuelle Berichte an, die zeigen würden, dass Frontex illegale Pushbacks unterstützt oder ermöglicht und Untersuchungen dazu behindert habe. Es gelte, glaubwürdig dagegen vorzugehen, sagte er. Es brauche ein eingebettetes Grenzmanagement, eine Garantie für die Einhaltung von Grundrechten, Partnerschaften mit Ländern an der EU-Außengrenze und eine solidarische Verteilung der ankommenden Menschen in Europa. Es sei außerdem zu akzeptieren, dass Rumänien und Bulgarien die Erfordernisse für einen Schengen-Beitritt erfüllt haben – auch von Österreich, so Gross.

Auch Stefan Schennach (SPÖ/W) bezeichnete es mit Blick auf Pushbacks als notwendig, dass Frontex untersucht und reformiert werde. Dann könne man über ein funktionierendes Grenzmanagement reden. Wichtig sei jedenfalls, dass Grundrechte und Personenfreizügigkeit gewahrt werden. Der Grenzschutz liege nach wie vor in der Kompetenz der Mitgliedstaaten, betonte der Vertreter des Innenministeriums. Frontex unterstütze diese nur. Zu den Praxen einzelner Staaten wollte er sich nicht äußern. Er führte jedoch an, dass Frontex eine Grundrechtsstrategie ausgearbeitet und entsprechende Beobachter:innen eingesetzt habe.

Aus Sicht von Bernhard Hirczy (ÖVP/B) werden derzeit "viele Schritte in die richtige Richtung" gesetzt. Man müsse sich für einen Schutz der EU-Außengrenze einsetzen, betonte er. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) kar


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