„Das Ziel der Reform des Maßnahmenvollzugs ist es, diesen gerechter, humaner und treffsicherer zu machen. Der Schutz der Bevölkerung vor Straftäter:innen und ein menschenrechtskonformer Umgang mit psychisch kranken Menschen lassen sich dabei gut vereinbaren. Bis dato haben wir eine Situation, in der einige im Maßnahmenvollzug untergebrachte Menschen eine echte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Andere, meist psychisch erkrankte Personen, die oft nur leichtere Delikte begangen haben, werden aber für viele Jahre lang weggesperrt. Diesen Zustand galt es mit dieser ersten Neuerung seit über 50 Jahren zu ändern“, sagt die Justiz- und Verfassungssprecherin der Grünen, Agnes Prammer, zu den jüngst aufgekommenen Diskussionen um die angesprochene Gesetzesreform.
Durch die Reform sollen nun ab Stichtag 1. September bestimmte Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Unterbringung Jugendliche oder junge Erwachsene waren, aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden. In diesem Zusammenhang trifft das Justizministerium eine Vielzahl an Maßnahmen, um die Entlassungen vorzubereiten und zu begleiten. Ziel ist es, die bestmögliche gesundheitliche Versorgung der Betroffenen auch nach ihrer Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug zu gewährleisten. Dazu sind das Ministerium und die Vollzugsbehörden im laufenden Kontakt mit den entsprechenden Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Bundesländern, Anwält:innen sowie den Familien der Betroffenen. Zudem gibt es vonseiten der Justiz individuelle Sozialtrainings und begleitete Ausgänge sowie Sozialnetzkonferenzen mit allen beteiligten Einrichtungen. Zudem wird in Fällen, wo dies sinnvoll und zweckmäßig ist, auf eine bedingte Entlassung hingearbeitet. Darüber hinaus stellt das Ministerium finanzielle Mittel für Betroffene, die nach ihrer Entlassung eine weitere Betreuung etwa in einer therapeutischen Wohngemeinschaft oder zur Fortsetzung der therapeutischen Behandlung benötigen, zur Verfügung. Sollte dennoch von den Betroffenen nach ihrer Entlassung eine Selbst- oder Fremdgefährdung ausgehen, ist eine zivilrechtliche Unterbringung (Einweisung) in eine psychiatrische Klinik nach dem Unterbringungsgesetz möglich.
„Letztendlich muss uns allen klar sein: wenn wir unsere selbstgewählten hohen menschenrechtlichen Standards einhalten wollen, dann kann es kein Abschieben von psychisch kranken Menschen in den Maßnahmenvollzug mehr geben. Diese müssen dort behandelt werden, wo sie hingehören: im Gesundheitssystem. Schließlich wird eine Gesellschaft auch immer daran gemessen, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht“, sagt Prammer.
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